Seco: Eingefrorenes russisches Vermögen geht nicht in die Ukraine
BERN. Schweizer Banken lagern Geld aus Russland im Wert von mindestens 46,1 Milliarden Franken. Die tatsächliche Zahl dürfte höher sein.
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg beschloss der Bundesrat am 28. Februar, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. Gestern Morgen informierte das Seco an einer Medienkonferenz über die eingefrorenen Vermögen. Die Summe belief sich am 25. November auf 7,5 Milliarden Franken. Zudem sind 15 Liegenschaften in sechs Kantonen gesperrt.
Die EU will die eingefrorenen Gelder der Ukraine geben, das Seco sieht dazu derzeit keine rechtliche Möglichkeit in der Schweiz. Eine Arbeitsgruppe befasse sich aber mit der Frage.
Russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene, natürliche und juristische Personen dürfen seit dem Krieg nicht mehr als 100 000 Franken auf einem Schweizer Bankkonto haben. Banken mussten dem
Seco bis am 3. Juni solche Geschäftsbeziehungen melden. 7548 solcher Geschäftsbeziehungen mit einer Summe von 46,1 Milliarden Franken zählte das Bundesamt. In Bezug auf Weissrussland gabs 294 Verbindungen
mit einer Summe von 0,4 Milliarden Franken.
Wertschriften wie Aktien zählen nicht dazu. Russische Personen mit Doppelbürgerschaft ebenfalls nicht. Die tatsächliche Zahl dürfte zudem mit den Konten
mit weniger als 100000 Franken also weit höher sein. So geht der Bankenverband von 150 Milliarden Franken aus.
Laut Seco funktioniert das System – das Ausmass und die Geschwindigkeit der angewendeten Sanktionen sind einzigartig. Über Nacht habe man sich auf die neue Situation eingestellt. Dafür sei das Personal beim Seco aufgestockt worden.
Derzeit liefen 30 Strafverfahren gegen Verstösse der Sanktionen. Bei der Höhe der gesperrten Vermögenswerte handle es sich um eine Momentaufnahme, wobei der Wert in beide Richtungen schwanken könne, so das Seco. Sollten neue Personen auf die Liste kommen, könnten sich die Beträge erhöhen. Andererseits komme es vor, dass vorsorglich gesperrte Vermögenswerte wieder freigegeben werden müssten.