Kleine Verwahrung für Pädophilen gefordert
LICHTENSTEIG. Ein 65-jähriger Mann ist mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs konfrontiert. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Die Anklage wirft dem Mann aus der Schweiz Schändung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Anstiftung sowie Pornografie vor, alles mehrfach. Dabei stützt sie sich auf Bilddateien ab, aber auch Telefonüberwachungen und Observationen. Die Staatsanwaltschaft hatte bei dem 65-Jährigen 2700 Fotos und 150 Filme mit kinderpornografischen Aufnahmen sichergestellt.
Der Angeklagte erklärte gestern beim Prozess vor dem Kreisgericht Toggenburg, er sei in Pflegefamilien und Heimen aufgewachsen. Sein Anwalt ergänzte, der Mann sei ein Opfer des fürsorgerischen Freiheitsentzugs gewesen. Der gelernte Wirtschaftsprüfer sitzt seit 2014 in Untersuchungshaft sowie im vorzeitigen Strafvollzug. Als Pädophiler werde er in der Vollzugsanstalt geächtet, sagte er. In der Therapie, die er absolviere, wolle er nun herausfinden, wieso er die scheusslichen Taten begangen habe.
Die Staatsanwältin bewertete die Taten an den verschiedenen Treffen mit den Mädchen einzeln. So zählte sie etwa 18 Nötigungen. Unter dem Strich ergab sich daraus die Forderung nach einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Zudem verlangte sie eine stationäre Therapie nach Artikel 59 und damit eine sogenannte kleine Verwahrung. Es bestehe ein hohes Rückfallrisiko, sagte sie. Den Strafantrag nannte der amtliche Verteidiger absurd und völlig masslos. Er fordert, dass sein Mandant aus der Haft entlassen wird. Das Urteil wird in den nächsten Tagen bekannt.