Mit der 25-Franken-Frisur dürfte es bald vorbei sein
ZÜRICH. Auch ungelernte Coiffeure erhalten bald einen Mindestlohn. Billigsalons stehen vor Preiserhöhungen.
Erstmals sollen ungelernte Coiffeure einen verbindlichen Mindestlohn erhalten. Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sieht vor, dass Angestellte ohne Ausbildung ab dem fünften Berufsjahr 3800 Franken pro Monat verdienen.
Das dürfte Billigsalons in der Schweiz in Bedrängnis bringen. Um 25-Franken-Haarschnitte anbieten zu können, beschäftigen viele ihre Angestellten zu Tiefstlöhnen. «Vor allem in den Regionen Tessin, Genf oder Basel entdeckten wir Grenzgänger, die manchmal für nur 2000 Franken im Monat arbeiteten», sagt Véronique Polito von der Gewerkschaft Unia. Manchmal würden auch Schein-Ausbildungsverträge mit Löhnen von 700 bis 900 Franken abgeschlossen. Solche Saläre sind mit dem neuen GAV passé. In Kraft tritt er voraussichtlich im Herbst. Auf Anfrage bei Coiffure Suisse sagt Geschäftsführerin Karin Imboden: «Wir hoffen, dass der neue GAV den Markt besser reguliert und die Dumpingpreise verschwinden.» Viele Branchenvertreter rechnen schon fix damit, dass die Billigsalons, die einen oder mehrere Coiffeure beschäftigen, mit dem neuen GAV nicht an Preiserhöhungen vorbeikommen.
Doch die Chance auf Schnäppchen-Haarschnitte dürfte nicht ganz verschwinden. Viele Billigsalons werden als Einzelfirma ohne Angestellte geführt. Der Firmeninhaber muss sich nicht an die Vorschriften des GAV halten – konkret: Es steht ihm frei, sich selbst weniger als den Mindestlohn auszubezahlen und zu dementsprechend tiefen Preise zu arbeiten.