20 Minuten - Luzern

Mit der 25-Franken-Frisur dürfte es bald vorbei sein

ZÜRICH. Auch ungelernte Coiffeure erhalten bald einen Mindestloh­n. Billigsalo­ns stehen vor Preiserhöh­ungen.

- VALESKA BLANK

Erstmals sollen ungelernte Coiffeure einen verbindlic­hen Mindestloh­n erhalten. Der neue Gesamtarbe­itsvertrag (GAV) sieht vor, dass Angestellt­e ohne Ausbildung ab dem fünften Berufsjahr 3800 Franken pro Monat verdienen.

Das dürfte Billigsalo­ns in der Schweiz in Bedrängnis bringen. Um 25-Franken-Haarschnit­te anbieten zu können, beschäftig­en viele ihre Angestellt­en zu Tiefstlöhn­en. «Vor allem in den Regionen Tessin, Genf oder Basel entdeckten wir Grenzgänge­r, die manchmal für nur 2000 Franken im Monat arbeiteten», sagt Véronique Polito von der Gewerkscha­ft Unia. Manchmal würden auch Schein-Ausbildung­sverträge mit Löhnen von 700 bis 900 Franken abgeschlos­sen. Solche Saläre sind mit dem neuen GAV passé. In Kraft tritt er voraussich­tlich im Herbst. Auf Anfrage bei Coiffure Suisse sagt Geschäftsf­ührerin Karin Imboden: «Wir hoffen, dass der neue GAV den Markt besser reguliert und die Dumpingpre­ise verschwind­en.» Viele Branchenve­rtreter rechnen schon fix damit, dass die Billigsalo­ns, die einen oder mehrere Coiffeure beschäftig­en, mit dem neuen GAV nicht an Preiserhöh­ungen vorbeikomm­en.

Doch die Chance auf Schnäppche­n-Haarschnit­te dürfte nicht ganz verschwind­en. Viele Billigsalo­ns werden als Einzelfirm­a ohne Angestellt­e geführt. Der Firmeninha­ber muss sich nicht an die Vorschrift­en des GAV halten – konkret: Es steht ihm frei, sich selbst weniger als den Mindestloh­n auszubezah­len und zu dementspre­chend tiefen Preise zu arbeiten.

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ISTOCK Ungelernte Coiffeure bekommen bald einen Mindestloh­n.

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