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Kolleginnen bedroht? Polizist akzeptiert Entlassung nicht
BASEL. Ein Basler Polizist erhielt die Kündigung, weil er Kolleginnen massiv belästigt und bedroht haben soll. Nun wehrt er sich vor Bundesgericht.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Der Korporal soll Arbeitskolleginnen «wiederholt verbal und schriftlich bedroht, beschimpft, genötigt und beleidigt» haben. Das geht laut «Schweiz am Wochenende» aus einem Urteil des Basler Appellationsgerichts hervor.
Seine Taten seien «völlig unangebracht und nicht tolerierbar», so das Gericht. Ihm wird etwa vorgeworfen, sich über die Polizeisoftware Handy-Nummern von jüngeren Korps-Mitarbeiterinnen besorgt zu haben, um ihnen private Nachrichten zu schrei- ben. Bei einer Abgängerin der Polizeischule gingen damals bis zu 50 Nachrichten auf ihrer privaten Nummer ein. Offenbar war der Angeklagte mit seinen Versuchen bei zwei Frauen erfolgreich. Doch als diese die Beziehung beendeten, sei die Situation jeweils eskaliert. Auch als die Frauen den Vorgesetzten baten, in Ruhe gelassen zu werden, kontaktierte er sie weiterhin. Bei einer der Polizistinnen sei der Korporal sogar spätabends zu Hause erschienen, wo er sie bedroht, beschimpft und ihr an die Brust gefasst haben soll. Videoaufnahmen des Polizeipostens zeigen, wie er eine ihm unterstellte Mitarbeiterin als «verdammte Drecksschlampe» beschimpft.
Das Appellationsgericht bestätigte seine Entlassung als rechtens. Das sieht der Polizist anders; er geht nun vor Bundesgericht. Bis zu einem Urteil ist seine Kündigung nicht rechtskräftig.