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Vierjähriger Bub getötet – wie gefährlich sind Laufräder?
RAPPERSWIL-JONA. In Rapperswil-Jona ist ein Kind auf einem Laufrad tödlich verunglückt. Fachstellen mahnen zur Vorsicht.
Die Tragödie passierte am Samstagnachmittag. Ein Vater war mit seinen drei kleinen Kindern auf einem Trottoir in Rapperswil-Jona SG unterwegs, der vierjährige Sohn fuhr auf dem Laufrad. Eine 44-jährige Autofahrerin, die aus einem Parkplatz auf die Strasse wollte, übersah das Kind und überfuhr es. Noch am Unfallort erlag der Bub seinen Verletzungen.
Zu schweren Unfällen von Kindern auf Laufrädern kommt es immer wieder. Im Februar 2015 musste die Rega einen Zweijährigen ins Spital fliegen, weil er in Frutigen BE von einem Auto angefahren worden war. In Bischofszell TG kam im September 2013 ein zweijähriger Laufradfahrer ums Leben. Er war vom Trottoir auf die Strasse geraten – ein Lastwagen überrollte ihn.
Mit Laufrädern auf Trottoirs herumzufahren, ist erlaubt, und es gibt dafür auch kein gesetzliches Mindestalter. Das Gefährt fällt wie etwa auch Kick- oder Skateboards unter die Kategorie «fahrzeugähnliche Geräte». Die dürfen auf allen Flächen benutzt werden, die für Fussgänger bestimmt sind. Verwenden darf man sie auch auf Velowegen. Ein Leitfaden für Eltern, den der Verkehrsclub der Schweiz und Pro Velo Schweiz erarbeitet haben, weist jedoch darauf hin, dass nicht alles, was erlaubt ist, auch gefahrlos ist. «Was ein Kind wo darf, müssen letztlich die Eltern von Fall zu Fall entscheiden», schreiben die Experten. Besonders wichtig ist laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung, dass Kinder auf einem Laufrad immer einen Helm tragen.