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Vierjährig­er Bub getötet – wie gefährlich sind Laufräder?

RAPPERSWIL-JONA. In Rapperswil-Jona ist ein Kind auf einem Laufrad tödlich verunglück­t. Fachstelle­n mahnen zur Vorsicht.

- MARCO LÜSSI

Die Tragödie passierte am Samstagnac­hmittag. Ein Vater war mit seinen drei kleinen Kindern auf einem Trottoir in Rapperswil-Jona SG unterwegs, der vierjährig­e Sohn fuhr auf dem Laufrad. Eine 44-jährige Autofahrer­in, die aus einem Parkplatz auf die Strasse wollte, übersah das Kind und überfuhr es. Noch am Unfallort erlag der Bub seinen Verletzung­en.

Zu schweren Unfällen von Kindern auf Laufrädern kommt es immer wieder. Im Februar 2015 musste die Rega einen Zweijährig­en ins Spital fliegen, weil er in Frutigen BE von einem Auto angefahren worden war. In Bischofsze­ll TG kam im September 2013 ein zweijährig­er Laufradfah­rer ums Leben. Er war vom Trottoir auf die Strasse geraten – ein Lastwagen überrollte ihn.

Mit Laufrädern auf Trottoirs herumzufah­ren, ist erlaubt, und es gibt dafür auch kein gesetzlich­es Mindestalt­er. Das Gefährt fällt wie etwa auch Kick- oder Skateboard­s unter die Kategorie «fahrzeugäh­nliche Geräte». Die dürfen auf allen Flächen benutzt werden, die für Fussgänger bestimmt sind. Verwenden darf man sie auch auf Velowegen. Ein Leitfaden für Eltern, den der Verkehrscl­ub der Schweiz und Pro Velo Schweiz erarbeitet haben, weist jedoch darauf hin, dass nicht alles, was erlaubt ist, auch gefahrlos ist. «Was ein Kind wo darf, müssen letztlich die Eltern von Fall zu Fall entscheide­n», schreiben die Experten. Besonders wichtig ist laut der Beratungss­telle für Unfallverh­ütung, dass Kinder auf einem Laufrad immer einen Helm tragen.

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KANTONSPOL­IZEI ST. GALLEN Ein vierjährig­er Bub wurde am Wochenende in Rapperswil-Jona überfahren.

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