Für ein Zimmer zahlten sie 2000 Franken im Monat
Wucherpreise bei Untermiete kommen laut dem Mieterverband immer wieder vor – aber die Wohnungsknappheit verschärft das Problem.
Der Zürcher Patrick* war 2020 mit seiner damaligen Freundin auf Wohnungssuche. In Opfikon fanden die beiden ein Wg-zimmer in einer 4,5-Zimmerwohnung zur Untermiete. Die Wohnung teilten sie sich mit zwei weiteren Personen. Unter anderem mit dem Hauptmieter. Kostenpunkt: 1600 Franken.
Doch das Wohnungsglück währte nicht lange. «Es fühlte sich an, als hätten wir uns bei der italienischen Mafia eingemietet», erzählt Patrick heute. Neben der Miete seien monatlich noch 400 Franken Nebenkosten hinzugekommen. «Wir bezahlten also für ein einziges Zimmer zu zweit rund 2000 Franken monatlich.» Für Patrick ist klar, dass die Rechnung seines ehemaligen Mitbewohners nicht korrekt sein kann: «Wenn drei Parteien 1600 Franken zahlten, hätte die Miete gesamthaft 4800 Franken gekostet. Ich bezweifle, dass die Wohnung so teuer war.» Einblick in den Mietvertrag wurde ihm bisher verweigert – auch von der Verwaltung. Aus Datenschutzgründen.
Larissa Steiner, Rechtsberaterin des Mieterverbandes Schweiz, kann sich «kaum vorstellen», dass die Miete der Wohnung in Opfikon fast 5000 Franken betragen soll: «Es sei denn, es handelt sich um eine absolute Luxuswohnung.» Die Bilder, die 20 Minuten vorliegen, zeigen einen schlichten Wohnblock, von Luxus keine Spur.
Der Zürcher kam in Zahlungsverzug und wurde vom Hauptmieter betrieben. «Er hat sogar meinen Arbeitgeber angerufen und mir mit Sprachnotizen gedroht, mir etwas anzutun.» Er geht davon aus, dass sich der Hauptmieter mit der Wuchermiete privat bereichern
und steuerfreies Geld habe einnehmen wollen.
Seine Situation ist kein Einzelfall, wie Steiner erklärt: «Leider gibt es immer wieder solche Fälle, in denen Hauptmieter einzelne Zimmer oder ganze Wohnungen untervermieten
und sich dabei massiv bereichern.» Die Wohnungsnot begünstige solche Verhaltensweisen. Das Problem beschränke sich aber nur nicht auf die Untermiete und grössere Städte: Generell seien in der Schweiz viele Mieten völlig überrissen.
Eigentlich sei die Untermiete gesetzlich so geregelt, dass die Hauptmieterschaft sich nicht wirtschaftlich bereichern dürfe – ein Aufschlag von maximal 20 Prozent sei erlaubt. «Es sind uns jedoch Einzelfälle bekannt, wo die Untermiete für Wg-zimmer oder für ganze Wohnungen 300 Prozent und in einem Extremfall sogar 500 Prozent teurer waren als die Hauptmiete.»
Da die Drohungen immer noch nicht aufgehört haben, möchte Patrick nun gegen seinen ehemaligen Vermieter vorgehen und ist in Kontakt mit der damaligen Verwaltung und dem Rechtsdienst.