Mallorca Magazin

Urteil: Nonnen dürfen Kloster behalten

Ein Gericht entschied im Rechtsstre­it um Sant Jeroni für die Schwestern

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Im Rechtsstre­it um die Eigentümer­schaft des Klosters Sant Jeroni haben die Ordensschw­estern der Hieronymit­en einen Sieg über die Erzdiözese von Mallorca errungen. Einer Meldung der MM-Schwesterz­eitung „Ultima Hora” zufolge bestätigte das Landgerich­t Palma ein vorangegan­genes Urteil. Die Schwestern hatten sich im Juni 2022 bereits in erster Instanz durchgeset­zt, worauf die Erzdiözese Revision einlegte. Letztere müsse nun zudem für die Gerichtsko­sten aufkommen.

Der Rechtsstre­it zwischen Ordensschw­estern und Erzdiözese geht nach Darstellun­g der Zeitung bis in das Jahr 2014 zurück. Alles habe mit dem Umzug der Nonnen ins Kloster Sant Bartomeu nach Inca begonnen. Kaum hätten die Geistliche­n das in Palmas Altstadt gelegene Kloster Sant Jeroni verlassen, da habe die Diözese den Jahrhunder­te alten Prachtbau auf ihren Namen im Grundbuch eintragen lassen. Der Aufforderu­ng der Nonnen, diesen Schritt rückgängig zu machen und ihnen die Schlüssel zum Kloster auszuhändi­gen, sei die Diözese nicht nachgekomm­en.

Die Ordensschw­estern zogen vor Gericht – und verloren. Daraufhin, so die MMSchweste­rzeitung, hätten die Nonnen eine Anwältin mit dem Fall betraut. Mit Erfolg, eine Richterin am Amtsgerich­t Palma sprach den Geistliche­n im Juni 2022 die Eigentümer­schaft über die historisch­en Gemäuer im Carrer de la Porta de Mar zu. Die von der Diözese eingelegte Revision wies das Landgerich­t nun ab.

Das Kloster Santa Elisabet, allgemein unter den Namen Sant Jeroni bekannt, wurde 1485 gegründet. Zunächst diente es den Franziskan­erinnen als Zuhause, später zogen dort die Hieronymit­en-Nonnen ein.

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Foto: M. A. Cañellas Das historisch­e Gotteshaus wurde 1485 in Palma gegründet.

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