Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Meine Tante, mit der ich immer engen Kontakt pflegte, ist vor Kurzem gestorben. Sie hatte niemanden mehr außer ihren Ehemann, den ich niemals richtig leiden konnte, und natürlich mich. Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass mein Onkel bereits mehrere Wertsachen meiner Tante veräußert hat. Aus diesem Grunde habe ich mich an den Notar gewand, bei dem das Testament meiner Tante beurkundet wurde und er erklärte mir, dass mein Onkel als Vorerbe und ich nur als eine Art Nacherbe eingesetzt wurde und zwar würde ich anscheinend nur den Anteil des Nachlasses meiner Tante erben, der nach dem Tode meines Onkels noch vorhanden wäre. Kann so etwas sein? Ja, diese Vorgehensweise wird in der Regel festgelegt, wenn der Erblasser nur eine kleine Rente bekommt und er bereits ein hohes Alter erreicht hat, damit der Partner dadurch wenigstens ein bisschen abgesichert ist. Der Vorerbe darf frei über das Erbe verfügen und alle Vermögensgegenstände nach seinem Ermessen veräußern, sollte aber auch gleichzeitig „sparsam“damit umgehen, da der restliche Nachlass nach seinem Tode an den Nacherben gehen wird. Mein Partner und ich möchten heiraten und wollen daraus keine große Sache machen. Freunde reden uns aber nun ein, wir müssten uns Gedanken über den zu vereinbarten Güterstand machen. Wir sind uns aber in dieser Ansicht nicht sicher, denn wir beide haben jeweils eine Firma und manchmal geht es dem einen besser und manchmal dem anderen. Bei Gütertrennung wäre also immer einer im Nachteil. Sollte allerdings einer von uns in der Firma auf rote Zahlen kommen, wäre Gütergemeinschaft auch nicht ideal. Was wäre nun besser für uns? Es gibt noch eine dritte Möglichkeit und zwar die Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand ist in der Regel die idealste Lösung für Paare wie Sie, die selbstständig sind und somit kein geregeltes Einkommen im Monat haben, denn so können Sie die Vorzüge der Gütertrennung genießen, da das Vermögen beider Eheleute während der Ehe getrennt bleibt, aber auch das beste der Zugewinngemeinschaft rausholen, weil bei einer Scheidung, bis auf einige Ausnahmen, das während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen (der Zugewinn) zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt wird.