Wirtschaft
Gesetzliche Neuregelung für die Plusvalía soll noch im Sommer in Kraft treten
Reform eines Unsinns: Gesetzliche Neuregelung für die Plusvalía soll noch im Sommer in Kraft treten, aber keinen rückwirkenden Effekt haben
Madrid – tl. Als die VolksparteiRegierung Aznar kurz nach der Jahrtausendwende den Kommunen die Gewerbesteuer wegnahm, blieben für Städte und Gemeinden nur zwei steuerliche Einnahmequellen: die Grundsteuer (IBI) und die Wertzuwachssteuer (Plusvalía). Doch die Plusvalía ist in vielen Fällen überholt. Jetzt hat das Finanzministerium mit den Kommunen eine gesetzliche Neuregelung getroffen.
Die Plusvalía wird beim Verkauf einer Immobilie auf die Differenz zwischen früherem Kaufpreis und jetzigem Verkaufserlös angewendet. Dieser Wertzuwachs wird besteuert. Doch seit der Immobi- lienkrise wurden viele Häuser und Wohnungen mit Verlust verkauft. Einen Wertzuwachs gab es in diesen Fällen nicht. Trotzdem kassierten die Gemeinden auch bei diesen Immobilientransaktionen weiterhin die Plusvalía. Bis das Verfassungsgericht im vergangenen Sommer diesem Unsinn ein Ende bereitete.
Die lange Weigerung der Kommunen, die Realität anzuerkennen, ist verständlich. 2,5 Milliarden Euro spülte die Plusvalía im vergangenen Jahr in die Kassen der spanischen Gemeinde- und Stadtkämmerer. Doch dem Finanzministerium ist es laut Zeitung „El País“gelungen, mit dem Städte- und Gemeindetag zu einer Einigung für eine Reform zu kommen.
Demnach wird die Plusvalía in den Fällen nicht mehr erhoben, in denen der Verkaufspreis einer Immobilien unter dem früheren Kaufpreis liegt. Ferner wird die Wertzuwachssteuer auf einen maximalen Zeitraum von 20 Jahren zwischen Kauf und Verkauf bemessen. Außerdem unterliegen künftig auch die Immobilientransaktionen der Steuer, bei denen innerhalb eines Jahres der Eigentümer wechselt. Bislang waren diese Vorgänge von der Plusvalía ausgenommen.
Die gesetzliche Neuregelung, die laut „El País“noch im Sommer in Kraft tritt, soll allerdings keinen rückwirkenden Effekt haben. Alle Fälle vor Inkraftreten müssen also weiterhin auf dem Verwaltungsoder Rechtsweg behandelt werden. Für Hacienda ist die Plusvalía-Änderung allerdings nur ein erster Schritt für eine umfassende Reform der kommunalen Finanzausstattung. Daran arbeitet bereits eine Expertengruppe.
Die Neuregelung soll allerdings keinen rückwirkenden Effekt haben