Test und Quarantäne
Neue Regeln für Einreisende aus Risikogebieten voraussichtlich ab 8. November – Das sagt die Muster-Verordnung
fin. Ab voraussichtlich Sonntag, 8. November, gelten in Deutschland andere Regeln für die Einreise aus Risikogebieten. Spanien gilt – mit Ausnahme der Kanaren – als Corona-Risikogebiet, wer sich innerhalb der letzten zehn Tage vor seiner Einreise nach Deutschland auf dem spanischen Festland oder auf den Balearen aufgehalten hat, unterliegt den Auflagen, die für Risikogebiete gelten.
Es liegt in der Hand der einzelnen Bundesländer, Vorschriften zu Quarantänemaßnahmen für Rückreisende aus Risikogebieten zu erlassen. Aber die Bundesregierung hat grundsätzliche Richtlinien in einer Muster-Quarantäneverordnung festgehalten. „Die neue Muster-Quarantäneverordnung stellt eine gemeinsame Arbeitshilfe für alle Länder dar, auf dieser Basis sollen die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechende eigene Regelungen erlassen“, heißt es von der Bundesregierung. Aber auch: „Einreisende müssen daher auf jeden Fall die Bestimmungen des für sie jeweils zuständigen Bundeslandes beachten“.
Quarantänepflicht bleibt
Fest steht: Die Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten bleibt laut Muster-Quarantäneverordnung bestehen. „Die Quarantäne endet grundsätzlich frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn der Person ein negatives Testergebnis vorliegt“, heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung. Dieser Test darf allerdings erst frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Wer sich keinem Test unterziehen möchte, muss mindestens zehn Tage lang in Quarantäne bleiben. Die bisherige Testpflicht, bei der ein negatives Ergebnis die Quarantäne unnötig machte, entfällt also. Verpflichtend ist ein Corona-Test nur noch, wenn binnen zehn Tagen nach der Einreise Covid-typische Symptome auftreten. Das gilt auch dann, wenn ein erster Test nach fünf Tagen negativ war.
Wo und wie die Quarantäne durchzuführen ist, erklärt die Muster-Verordnung
ebenfalls. So sind Einreisende verpflichtet, sich unmittelbar nach der Ankunft auf direktem Weg in ihre Wohnung oder in eine Unterkunft zu begeben, in der sie sich zehn Tage lang absondern können. Eine Quarantäne in der Wohnung von Freunden oder Familie ist also nicht gestattet, es sei denn, darin stehen abgetrennte Räumlichkeiten zur Verfügung, die der Einreisende nicht verlässt. Während der Quarantäne darf kein Besuch empfangen werden.
Aber es gibt auch Ausnahmen, unter anderem, wenn die Einreise dazu dient, Verwandte ersten Grades, Ehepartner oder Lebensgefährten zu besuchen. Dauert der Aufenthalt in diesem Fall nicht länger als 72 Stunden, entfällt die Quarantänepflicht. Ist ein Aufenthalt von mehr als drei Tagen geplant, entfällt die Quarantänepflicht für Familienbesuche, wenn ein negativer Coronatest vorliegt. Dieser kann kostenpflichtig in Spanien maximal 48 Stunden vor der Einreise gemacht werden oder bei der Einreise in Deutschland. Das Testergebnis muss auf
Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen.
Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei diesen Regeln um eine Musterverordnung der Bundesregierung, die jeweiligen Länder können die Auflagen abändern. Es ist deshalb unbedingt empfehlenswert, sich vor einer Reise nach Deutschland beim zuständigen Landesgesundheitsministerium nach den geltenden Bestimmungen zu erkundigen. Auch stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest, ob die neuen Einreiseregeln wirklich am 8. November in Kraft treten. Die Muster-Quarantäneverordnung wurde zwar bereits am 15. Oktober erstellt, aber: „Die Regeln treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Länder ihre jeweiligen Verordnungen anpassen“, heißt es auf der Seite der Bundesregierung. Angepeilt hatten Bund und Länder dafür stets den 8. November.
Zum selben Zeitpunkt soll auch ein digitales Formular für die Vorab-Registrierung von Einreisenden aus Risikogebieten online gehen. Die sogenannte digitale Einreiseanmeldung ersetzt die bisherige Aussteigekarte im Papierformat, die derzeit die jeweilige Fluggesellschaft aushändigt. Die erfassten Daten werden automatisch an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt, das für die Überwachung der Einhaltung der Quarantänepflicht zuständig ist. Bei Missachten drohen Bußgelder. Sobald die digitale Einreiseanmeldung freigeschaltet ist, entfällt auch die bisherige Pflicht für Einreisende, sich unvermittelt nach der Ankunft mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.
Ein negativer Coronatest entbindet nicht mehr von der Quarantänepflicht
Weitere Informationen zur Muster-Quarantäneverordnung und den Regeln auf www.bundesregierung.de. Das digitale Einreiseformular ist künftig auf der Internetseite www.einreisean meldung.de auszufüllen.