Geplatzter Traum von der Immobilie in Almería
Spanish Legal Reclaims berät Immobilienkäufer, die ihre Anzahlung verloren haben – Eine Kundin im Gespräch
Barcelona – lk. Marcia Duerrmeier wollte gern ab und zu etwas näher bei ihrem Sohn wohnen, der in Madrid lebte. Deshalb schlug sie im November 2006 bei einem Bauprojekt in Almería zu, das ihr attraktiv erschien. Die Drei-Zimmer-Wohnung sollte im September 2008 fertiggestellt werden. Da sich aber nichts tat, und Duerrmeier nicht wie erwartet in ihre Wohnung einziehen konnte, verklagte sie den Bauherren und kam mit ihrer Klage durch.
Die US-Amerikanerin mit deutschen Wurzeln, die in Tampa (Florida) lebt, hatte über 100.000 Euro für das Apartment angezahlt. „Ich dachte, dass es sich um eine seriö- se Firma handelt“, sagt Duerrmeier. Für einen Anwalt in Madrid, der den Fall schließlich gewann, hatte sie zusätzlich 34.000 Euro ausgegeben. Bis zum heutigen Tag, elf Jahre später, hat sie noch immer keinen einzigen Cent gesehen, geschweige denn je wieder etwas von dem Bauunternehmen gehört. Weder ihre spanische Bank in Almería noch der Bauherr waren dazu bereit, ihr die Anzahlung zurückzuzahlen. Und das, obwohl Duerrmeier beweisen konnte, dass sie den Fall gewonnen hatte.
„Der Anwalt sagte zu mir, dass er zwar den Fall gewonnen habe, er aber weder die Baufirma noch die Bank dazu zwingen könne, mir mein Geld zurückzuzahlen“, so Duerrmeier. Die Baufirma habe die Frechheit besessen, so Duerrmeier, ihr die Schuld daran zu geben, bankrott gegangen zu sein, da sie ja die Wohnung am Ende nicht mehr habe kaufen wollen. Im Dezember 2015 hat der Oberste Spanische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil bestätigt.
Demnach können ähnlich betroffene Immobilienkäufer – allein in Deutschland sollen es rund 80.000 sein – Milliarden Euro aus verlorenen Anzahlungen von spanischen Banken zurückfordern, die bei Insolvenz des Bauträgers haften. Viele der deutschen Investoren sind bis heute nicht im Bilde darüber, dass ihr nach erfolglosen Prozessen gegen zahlungsunfähige Bauträger verloren geglaubtes Geld nun zurückgeholt werden kann.
Dabei ist jedoch die Vertretung durch einen auf diesen Sachverhalt spezialisierten spanischen Anwalt wichtig. Die seit 2007 bestehende Firma Spanish Legal Reclaims berät seit Januar 2016 Immobilienkäufer. Dabei prüft sie zunächst jeden Fall kostenlos und erhebt nur dann ein Honorar, wenn der Prozess gewonnen wurde. Für den Service erhält Spanish Legal Reclaims rund 35 Prozent des zurückerstatteten Betrags. Die Erfolgsrate liegt nach Angaben von Rainer Klassen, einem der beiden Geschäftsführer, bei 98 Prozent.
In der englischsprachigen Zeitung Daily Mail hatte Duerrmeier schließlich eine Annonce der in Barcelona ansässigen Beratungsfirma Spanish Legal Reclaims gesehen und diese im September 2016 damit beauftragt, eine Rückerstattungsklage in ihrem Namen einzureichen. Spanish Legal Reclaims C/Bori i Fontesa 49, Barcelona, 933 620 892,
(+49) 89 210 938 92. schagen.esther@spanish legalreclaims.com, www.spa nishlegalreclaims.com