Erbrecht, Erbschaftsteuerund Schenkungsteuerrecht
Stevie Stelling Ein aktuelles Thema ist die Prüfung und das Durchsetzen von Ansprüchen auf Erstattung von Erbschaftoder Schenkungsteuer, die sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 03.09.2014 ergeben. Der EuGH hat mit dem genannten Urteil das spanische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wegen ungerechtfertigter Ungleichbehandlung von Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, für europarechtswidrig erklärt. Wir beraten Sie bei der Planung Ihres Nachlasses, bei der Übertragung Ihres Vermögens in Spanien auf Familienmitglieder, bei der Gestaltung von steuerlich optimierten Testamenten und Erbverträgen, bei der Regelung eines Erbfalles in Spanien, der Teilung eines Nachlasses unter Miterben oder der Eintragung eines Erbfalles ins spanische Grundbuch. Außer- dem regeln wir für Sie Pflichtteilsansprüche und klären alle Fragen zur deutschen und spanischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Im Bereich der Nachlassplanung legen wir auf Wunsch besonderes Augenmerk auf die Prüfung der steuerlichen Folgen eines Erbfalls. Wir beraten und unterstützen Sie bei der gesamten rechtlichen und steuerlichen Regelung des Nachlasses in Spanien. Wir korrespondieren mit den deutschen und spanischen Nachlassgerichten, kümmern uns um sämtliche Behördengänge, organisieren die notarielle Beurkundung der Erbschaftsannahmeerklärung, erstellen die Erbschaftsteuererklärung und lassen das Grundbuch berichtigen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.