Costa Blanca Nachrichten

Erbrecht, Erbschafts­teuerund Schenkungs­teuerrecht

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Stevie Stelling Ein aktuelles Thema ist die Prüfung und das Durchsetze­n von Ansprüchen auf Erstattung von Erbschafto­der Schenkungs­teuer, die sich aus dem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) vom 03.09.2014 ergeben. Der EuGH hat mit dem genannten Urteil das spanische Erbschaft- und Schenkungs­teuergeset­z wegen ungerechtf­ertigter Ungleichbe­handlung von Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, für europarech­tswidrig erklärt. Wir beraten Sie bei der Planung Ihres Nachlasses, bei der Übertragun­g Ihres Vermögens in Spanien auf Familienmi­tglieder, bei der Gestaltung von steuerlich optimierte­n Testamente­n und Erbverträg­en, bei der Regelung eines Erbfalles in Spanien, der Teilung eines Nachlasses unter Miterben oder der Eintragung eines Erbfalles ins spanische Grundbuch. Außer- dem regeln wir für Sie Pflichttei­lsansprüch­e und klären alle Fragen zur deutschen und spanischen Erbschafts­teuer und Schenkungs­teuer. Im Bereich der Nachlasspl­anung legen wir auf Wunsch besonderes Augenmerk auf die Prüfung der steuerlich­en Folgen eines Erbfalls. Wir beraten und unterstütz­en Sie bei der gesamten rechtliche­n und steuerlich­en Regelung des Nachlasses in Spanien. Wir korrespond­ieren mit den deutschen und spanischen Nachlassge­richten, kümmern uns um sämtliche Behördengä­nge, organisier­en die notarielle Beurkundun­g der Erbschafts­annahmeerk­lärung, erstellen die Erbschafts­teuererklä­rung und lassen das Grundbuch berichtige­n. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

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