Über 300 Verstöße gegen die Schulpflicht
Schüler, die hartnäckig und unentschuldigt den Unterricht schwänzen, riskieren eine Meldung beim Jugendgericht
Seit der umstrittenen Anhebung der Schulpflicht von 16 auf 18 Jahre Anfang dieses Jahres und bis Ende April hat das Schulministerium 108 Mal Grundschüler und die betreffenden Eltern wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht ermahnt.
Davon erfolgten 82 Mahnungen wegen Schwänzens (unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht über den Sockel von 48 Stunden) und 26 wegen des Fehlens eines gültigen Schulnachweises, wenn ein Schüler zum Beispiel im Ausland zur Schule geht oder weil eine Genehmigung zum Hausunterricht nicht vorlag.
Eltern, die ihr Kind daheim beschulen wollen, benötigen eine Genehmigung durch das Ministerium. In 37 Fällen an Grundschulen wurde das jeweils zuständige Jugendgericht informiert.
Bei den Sekundarschülern wurde 192 Mal eine Mahnung ausgesprochen und 79 Mal das zuständige Jugendgericht informiert. In 176 Fällen erfolgte die Mahnung wegen fehlender Entschuldigungsschreiben (über 48 Stunden hinaus) und in 18 Fällen, weil die Vorlage eines Schulnachweises oder einer genehmigten Heimbeschulung nicht erbracht worden war.
Keine strafrechtlichen Sanktionen
Das Gesetz vom Juli 2023 führte die regelmäßige Kontrolle der Schulpflicht durch den Staat ein, der diese Aufgabe
von den Gemeinden übernimmt. Kommt ein Schüler der Schulpflicht nicht nach, folgen eine Reihe von Maßnahmen bis hin zu einer Meldung beim zuständigen Jugendgericht.
Den Schritten folgen jedoch keine strafrechtlichen Sanktionen. Ziel soll laut Ministerium sein, die Jugendlichen und ihre Familien bei der Suche nach dem geeignetsten Weg zu einer Qualifikation zu unterstützen.
Bei der Vorstellung des Gesetzes hatte Bildungsminister Claude Meisch (DP) die verlängerte Schulpflicht als
Maßnahme im Kampf gegen den schulischen Misserfolg und den Schulabgang ohne Diplom gepriesen: „Eine der größten Herausforderungen im Kampf gegen den Schulabbruch ist es, die Jugendlichen, die dem Schulsystem aus dem einen oder anderen Grund den Rücken kehren, auf dem Radar zu behalten. Ohne Schulpflicht sind sie nicht mehr verpflichtet, auf Hilfs- und Unterstützungsangebote zu reagieren“, sagte Meisch damals. „Dabei müssen wir alles tun, um sie auf dem Weg zu einer Qualifikation zu begleiten.“