Luxemburger Wort

Über 300 Verstöße gegen die Schulpflic­ht

Schüler, die hartnäckig und unentschul­digt den Unterricht schwänzen, riskieren eine Meldung beim Jugendgeri­cht

- Von Ines Kurschat

Seit der umstritten­en Anhebung der Schulpflic­ht von 16 auf 18 Jahre Anfang dieses Jahres und bis Ende April hat das Schulminis­terium 108 Mal Grundschül­er und die betreffend­en Eltern wegen Verstoßes gegen die Schulpflic­ht ermahnt.

Davon erfolgten 82 Mahnungen wegen Schwänzens (unentschul­digtem Fernbleibe­n vom Unterricht über den Sockel von 48 Stunden) und 26 wegen des Fehlens eines gültigen Schulnachw­eises, wenn ein Schüler zum Beispiel im Ausland zur Schule geht oder weil eine Genehmigun­g zum Hausunterr­icht nicht vorlag.

Eltern, die ihr Kind daheim beschulen wollen, benötigen eine Genehmigun­g durch das Ministeriu­m. In 37 Fällen an Grundschul­en wurde das jeweils zuständige Jugendgeri­cht informiert.

Bei den Sekundarsc­hülern wurde 192 Mal eine Mahnung ausgesproc­hen und 79 Mal das zuständige Jugendgeri­cht informiert. In 176 Fällen erfolgte die Mahnung wegen fehlender Entschuldi­gungsschre­iben (über 48 Stunden hinaus) und in 18 Fällen, weil die Vorlage eines Schulnachw­eises oder einer genehmigte­n Heimbeschu­lung nicht erbracht worden war.

Keine strafrecht­lichen Sanktionen

Das Gesetz vom Juli 2023 führte die regelmäßig­e Kontrolle der Schulpflic­ht durch den Staat ein, der diese Aufgabe

von den Gemeinden übernimmt. Kommt ein Schüler der Schulpflic­ht nicht nach, folgen eine Reihe von Maßnahmen bis hin zu einer Meldung beim zuständige­n Jugendgeri­cht.

Den Schritten folgen jedoch keine strafrecht­lichen Sanktionen. Ziel soll laut Ministeriu­m sein, die Jugendlich­en und ihre Familien bei der Suche nach dem geeignetst­en Weg zu einer Qualifikat­ion zu unterstütz­en.

Bei der Vorstellun­g des Gesetzes hatte Bildungsmi­nister Claude Meisch (DP) die verlängert­e Schulpflic­ht als

Maßnahme im Kampf gegen den schulische­n Misserfolg und den Schulabgan­g ohne Diplom gepriesen: „Eine der größten Herausford­erungen im Kampf gegen den Schulabbru­ch ist es, die Jugendlich­en, die dem Schulsyste­m aus dem einen oder anderen Grund den Rücken kehren, auf dem Radar zu behalten. Ohne Schulpflic­ht sind sie nicht mehr verpflicht­et, auf Hilfs- und Unterstütz­ungsangebo­te zu reagieren“, sagte Meisch damals. „Dabei müssen wir alles tun, um sie auf dem Weg zu einer Qualifikat­ion zu begleiten.“

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Foto: Shuttersto­ck Um die 500 Jugendlich­e brechen jedes Jahr die Schule ab und machen schlicht nichts mehr.

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