Vapiano-Mord: Entscheidung der Ratskammer steht unmittelbar bevor
Drei Männer sind wegen eines Raubüberfalls mit tödlichem Ausgang in einem Restaurant in Kirchberg angeklagt
Es war eine außerordentlich brutale Tötung. In diesem Punkt ist man sich vor zwei Jahren unter Polizisten einig. Am Ostersonntag, dem 17. April 2022, war eine 46-jährige Frau nicht von ihrer Arbeit nach Hause zurückgekehrt. Am späten Vormittag gibt es Klarheit: Die Frau liegt mit schweren Kopfverletzungen im Keller des Franchise-Restaurants Vapiano an der Avenue J.F. Kennedy in Kirchberg. Hier war Sonia D. als Chef de salle angestellt. Sie ist tot. Offenbar ermordet von Männern, die auf Geld aus waren.
Sonia D. stammte aus der italienischen Provinz Campobasso, etwa auf halbem Weg zwischen Rom und Bari. In Luxemburg hatte sie 2014 offenbar nicht nur Arbeit bei Vapiano gefunden, sondern 2017 in Esch/Alzette auch ihre große Liebe. Und eigentlich sollte sie ihren Partner Sauro D. knapp drei Wochen später heiraten.
Er ist es, der der italienischen Presse von 3.000 Euro erzählt, die die Täter gestohlen hätten, und davon, dass Sonia D. mit einem sehr heftigen Schlag der Schädel eingeschlagen wurde. Er sagt auch, dass sie abends immer spät nach Hause gekommen sei. Oft habe er dann schon geschlafen. Deshalb habe er ihr Fehlen erst am Morgen bemerkt. Er habe zunächst angenommen, dass sie morgens nur vor ihm aufgestanden sei, um noch Besorgungen zu machen. Denn zum Mittagessen am Ostersonntag sollten Gäste kommen.
Videoaufnahmen sollen Tatverlauf zeigen
Eine Freundin des Opfers erzählt einer italienischen Tageszeitung zudem, Sonia D. sei Kampfsportlerin gewesen – mit einem braunen Gürtel in Kung Fu. Und noch etwas berichten italienische Medien und auch RTL übereinstimmend: Das Restaurant sei videoüberwacht gewesen. Im Keller seien immer die Einnahmen aufbewahrt worden. Und von dort habe es einen Zugang zur Tiefgarage des Gebäudes gegeben.
Später wird berichtet, dass auf den Videoaufnahmen zwei vermummte Männer zu sehen seien, die die Saalmanagerin überrascht hätten, als sie am Karsamstag die Tageseinnahmen zählte. Sie hätten Sonia D. geschlagen, gewürgt und zum Tresor im Keller gezerrt – und dort erneut auf sie eingeschlagen.
Elf Tage später, an einem Donnerstagmorgen Ende April 2022, nehmen Spezialkräfte der Polizei zwei Verdächtige in einem Gebäude auf der hauptstädtischen Place de la Gare fest. Sie sollen die Mörder sein. Auf ihre Spur gebracht habe sie ein dritter Tatbeteiligter, heißt es: Ein Arbeitskollege von Sonia D., der mutmaßlich als Tippgeber fungierte, den Tätern Zugang verschafft haben soll und bereits kurz nach der Tat ins Visier der Kriminalpolizei geraten war.
Dieser Mann wurde zeitgleich in der Rue de la Paix in Bonneweg festgenommen. Außerdem wurden an mehreren Orten Hausdurchsuchungen durchgeführt. Der tatsächliche Tathergang und die Ermittlungen werden wohl erst in der Hauptverhandlung vor einer Kriminalkammer ans Licht kommen.
Tätern droht lebenslange Haftstrafe
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei gelten als abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die drei Tatverdächtigen Anklage vor einer Ratskammer erhoben. Nach den bisherigen Erkenntnissen zum Fall dürfte insbesondere ein Paragraf des Strafgesetzbuches in einem künftigen Prozess eine entscheidende Rolle spielen. Artikel 475 des Strafgesetzbuches sieht vor, dass eine Tötung, die begangen wird, um einen Diebstahl oder eine Erpressung zu erleichtern oder um Straffreiheit zu sichern, mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird.
Die beiden Tatverdächtigen des Raubmordes, zwei Männer in den Zwanzigern, befinden sich seit ihrer Festnahme am 28. April 2022 in Untersuchungshaft. Der dritte Tatverdächtige wurde unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Inzwischen ist eine Ratskammer in erster Instanz mit der Frage befasst, ob genügend Anhaltspunkte für eine Hauptverhandlung vorliegen. Die Entscheidung dürfte also unmittelbar bevorstehen. Sollten die Ratskammern beider Instanzen grünes Licht für einen Prozess geben, könnte dieser bereits im Herbst stattfinden.
: Le meurtre commis pour faciliter le vol ou l‘extorsion, ou pour en assurer l‘impunité, sera puni de la réclusion à vie. Art. 475, Code pénal