Eine Frage der Zeit
Gesundheitsausschuss erweitert Gültigkeit der Schnelltests bis 1 Uhr
Der Gesundheitsausschuss hat sich die Überlegungen des Staatsrats in Bezug auf das neue Covid-Gesetz zu eigen gemacht und die Gültigkeit der Selbsttests um eine Stunde erweitert. Wenn das Gesetz am 16. Juli in Kraft tritt, werden die Selbsttests bis 1 Uhr nachts gültig sein. Da die meisten Gastronomiebetriebe sich ohnehin an die offizielle Sperrstunde halten müssen, gilt das Verbot der Selbsttests de facto nur noch für das eigentliche Nachtleben. Die Regierung hatte ursprünglich ein Verbot ab Mitternacht vorgesehen.
Der Staatsrat hatte in seinem Gutachten nach der Rechtfertigung der Maßnahme aus sanitärer Sicht gefragt: Warum verlieren sie ihre Gültigkeit, ist das Risiko der Virusverbreitung nach Mitternacht höher? Daher hatte er der Regierung zwei Vorschläge unterbreitet. Wenn sie denn an einem bestimmten Zeitpunkt festhalten wolle, dann sollten entweder alle Lokale zur gleichen Zeit schließen müssen, dann stelle sich die Frage der Testgültigkeit nicht mehr. Oder man sollte sich an der gesetzlichen Öffnungszeit von 1 Uhr orientieren. Dann würden die Selbsttests ihre Gültigkeit nur in den Cabarets verlieren, die von dieser Regelung ausgenommen sind. Dieser Regelung hat sich die Gesundheitskommission nun angeschlossen. Das Collège médical stellte in seinem Gutachten die
Schnelltests sind beim CovidCheck das schwächste Glied in der Kette.
Frage, wie die Maßnahme kontrolliert werden soll. Anstatt Kontrollen notwendig zu machen, sollte man eher den – vor allem jungen – Personen, die weder geimpft noch geheilt sind, die Möglichkeit geben, kostenlos einen zertifizierten Covid-Schnelltest zu machen, der 48 Stunden gilt. Angesichts der rasanten und besorgniserregenden Ausbreitung der Delta-Variante sei es geboten, vorsichtig zu bleiben, und die bisherigen Maßnahmen beizubehalten, mahnt die medizinische Ständevertretung.
Mit allen anderen Maßnahmen, wie der Verschärfung der Sanktionen, wenn die Covid-Check-Regeln nicht eingehalten werden, und der Ausweitung des Covid-Checks auf private Versammlungen nach Anmeldung bei der Gesundheitsdirektion zeigt sich der Staatsrat einverstanden. Hier fragt er lediglich nach der Sinnhaftigkeit der praktischen Anwendung, die integral auf dem guten Willen der Personen beruht. wel / DS