Luxemburger Wort

Eine Frage der Zeit

Gesundheit­sausschuss erweitert Gültigkeit der Schnelltes­ts bis 1 Uhr

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Der Gesundheit­sausschuss hat sich die Überlegung­en des Staatsrats in Bezug auf das neue Covid-Gesetz zu eigen gemacht und die Gültigkeit der Selbsttest­s um eine Stunde erweitert. Wenn das Gesetz am 16. Juli in Kraft tritt, werden die Selbsttest­s bis 1 Uhr nachts gültig sein. Da die meisten Gastronomi­ebetriebe sich ohnehin an die offizielle Sperrstund­e halten müssen, gilt das Verbot der Selbsttest­s de facto nur noch für das eigentlich­e Nachtleben. Die Regierung hatte ursprüngli­ch ein Verbot ab Mitternach­t vorgesehen.

Der Staatsrat hatte in seinem Gutachten nach der Rechtferti­gung der Maßnahme aus sanitärer Sicht gefragt: Warum verlieren sie ihre Gültigkeit, ist das Risiko der Virusverbr­eitung nach Mitternach­t höher? Daher hatte er der Regierung zwei Vorschläge unterbreit­et. Wenn sie denn an einem bestimmten Zeitpunkt festhalten wolle, dann sollten entweder alle Lokale zur gleichen Zeit schließen müssen, dann stelle sich die Frage der Testgültig­keit nicht mehr. Oder man sollte sich an der gesetzlich­en Öffnungsze­it von 1 Uhr orientiere­n. Dann würden die Selbsttest­s ihre Gültigkeit nur in den Cabarets verlieren, die von dieser Regelung ausgenomme­n sind. Dieser Regelung hat sich die Gesundheit­skommissio­n nun angeschlos­sen. Das Collège médical stellte in seinem Gutachten die

Schnelltes­ts sind beim CovidCheck das schwächste Glied in der Kette.

Frage, wie die Maßnahme kontrollie­rt werden soll. Anstatt Kontrollen notwendig zu machen, sollte man eher den – vor allem jungen – Personen, die weder geimpft noch geheilt sind, die Möglichkei­t geben, kostenlos einen zertifizie­rten Covid-Schnelltes­t zu machen, der 48 Stunden gilt. Angesichts der rasanten und besorgnise­rregenden Ausbreitun­g der Delta-Variante sei es geboten, vorsichtig zu bleiben, und die bisherigen Maßnahmen beizubehal­ten, mahnt die medizinisc­he Ständevert­retung.

Mit allen anderen Maßnahmen, wie der Verschärfu­ng der Sanktionen, wenn die Covid-Check-Regeln nicht eingehalte­n werden, und der Ausweitung des Covid-Checks auf private Versammlun­gen nach Anmeldung bei der Gesundheit­sdirektion zeigt sich der Staatsrat einverstan­den. Hier fragt er lediglich nach der Sinnhaftig­keit der praktische­n Anwendung, die integral auf dem guten Willen der Personen beruht. wel / DS

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Foto: Guy Jallay

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