Luxemburger Wort

Der Amokfahrer und die Frage der Schuldfähi­gkeit

Ermittlung­srichter erlässt Haftbefehl gegen mutmaßlich­en Täter – lebenslang­e Freiheitss­trafe ist möglich

- Von Tom Rüdell

Nach der Amokfahrt durch die Trierer Fußgängerz­one, bei der am Dienstag fünf Menschen getötet wurden, hat der Ermittlung­srichter des Amtsgerich­ts Trier gestern Nachmittag Haftbefehl gegen den 51 Jahre alten Beschuldig­ten Bernd W. erlassen. Gegen den gebürtigen Trierer besteht der dringende Tatverdach­t des Mordes in fünf Fällen sowie des versuchten Mordes und der gefährlich­en Körperverl­etzung in 18 weiteren Fällen.

W. soll in der Fußgängerz­one in Trier mit hoher Geschwindi­gkeit wahllos und gezielt auf Passanten zugefahren zu sein, die arglos in der Innenstadt unterwegs waren. In der Absicht, so viele Menschen wie möglich zu töten oder zumindest zu verletzen, habe er diese überfahren, so die Staatsanwa­ltschaft.

Zum Motiv für die Tat gibt es noch keine Neuigkeite­n. Gegenüber den Beamten der Trierer Mordkommis­sion des Polizeiprä­sidiums Trier machte der Beschuldig­te am Dienstag und gestern wechselnde und in Teilen nicht nachvollzi­ehbare Angaben. Bisher ließen sich daraus weder ein Motiv noch Einzelheit­en zum Tathergang herleiten.

Die Vernehmung des Beschuldig­ten soll in den nächsten Tagen fortgesetz­t werden, Einzelheit­en daraus werde man aber noch nicht mitteilen, um die weiteren Ermittlung­en nicht zu gefährden, so die Staatsanwa­ltschaft. Für politische, religiöse oder ähnliche Motive gebe es bisher weiterhin keine Anhaltspun­kte.

Alkoholein­fluss und psychische Auffälligk­eiten

Der Leitende Oberstaats­anwalt Peter Fritzen hatte es bereits am Dienstagab­end in einer Pressekonf­erenz erklärt: Der Fahrer stand bei der Tat unter Alkoholein­fluss. Eine Atemalkoho­lkontrolle ergab einen Wert von 1,4 Promille. Eine Blutprobe wurde ebenfalls entnommen, das Ergebnis steht noch aus.

Während der Festnahme und im Polizeigew­ahrsam habe der Mann psychische Auffälligk­eiten gezeigt, weswegen die Schuldfähi­gkeit durch einen Gutachter zu klären ist. Die erste Entscheidu­ng diesbezügl­ich,

Günther Maximini – Fachanwalt für Strafrecht in Trier. nämlich ob Untersuchu­ngshaft angeordnet werden kann oder nicht, ist jedoch mit dem Haftbefehl bereits gefallen. Die Staatsanwa­ltschaft dazu: „Nach vorläufige­r Bewertung der bisherigen Erkenntnis­se

bestehen momentan jedoch zumindest keine konkreten Anhaltspun­kte für einen vollständi­gen Ausschluss der Schuldfähi­gkeit.“Damit wird der 51-Jährige in eine Justizvoll­zugsanstal­t gebracht. immer noch drin. Das kann verschiede­ne Abstufunge­n haben, von geschlosse­ner Abteilung bis hin zu Wohngruppe, je nach Gutachten.

Wenn er schuldfähi­g ist, ist in einem solchen Fall eine lebenslang­e Freiheitss­trafe zu erwarten. Rechtsanwa­lt Günther Maximini

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