Der Amokfahrer und die Frage der Schuldfähigkeit
Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl gegen mutmaßlichen Täter – lebenslange Freiheitsstrafe ist möglich
Nach der Amokfahrt durch die Trierer Fußgängerzone, bei der am Dienstag fünf Menschen getötet wurden, hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier gestern Nachmittag Haftbefehl gegen den 51 Jahre alten Beschuldigten Bernd W. erlassen. Gegen den gebürtigen Trierer besteht der dringende Tatverdacht des Mordes in fünf Fällen sowie des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in 18 weiteren Fällen.
W. soll in der Fußgängerzone in Trier mit hoher Geschwindigkeit wahllos und gezielt auf Passanten zugefahren zu sein, die arglos in der Innenstadt unterwegs waren. In der Absicht, so viele Menschen wie möglich zu töten oder zumindest zu verletzen, habe er diese überfahren, so die Staatsanwaltschaft.
Zum Motiv für die Tat gibt es noch keine Neuigkeiten. Gegenüber den Beamten der Trierer Mordkommission des Polizeipräsidiums Trier machte der Beschuldigte am Dienstag und gestern wechselnde und in Teilen nicht nachvollziehbare Angaben. Bisher ließen sich daraus weder ein Motiv noch Einzelheiten zum Tathergang herleiten.
Die Vernehmung des Beschuldigten soll in den nächsten Tagen fortgesetzt werden, Einzelheiten daraus werde man aber noch nicht mitteilen, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, so die Staatsanwaltschaft. Für politische, religiöse oder ähnliche Motive gebe es bisher weiterhin keine Anhaltspunkte.
Alkoholeinfluss und psychische Auffälligkeiten
Der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen hatte es bereits am Dienstagabend in einer Pressekonferenz erklärt: Der Fahrer stand bei der Tat unter Alkoholeinfluss. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,4 Promille. Eine Blutprobe wurde ebenfalls entnommen, das Ergebnis steht noch aus.
Während der Festnahme und im Polizeigewahrsam habe der Mann psychische Auffälligkeiten gezeigt, weswegen die Schuldfähigkeit durch einen Gutachter zu klären ist. Die erste Entscheidung diesbezüglich,
Günther Maximini – Fachanwalt für Strafrecht in Trier. nämlich ob Untersuchungshaft angeordnet werden kann oder nicht, ist jedoch mit dem Haftbefehl bereits gefallen. Die Staatsanwaltschaft dazu: „Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Erkenntnisse
bestehen momentan jedoch zumindest keine konkreten Anhaltspunkte für einen vollständigen Ausschluss der Schuldfähigkeit.“Damit wird der 51-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. immer noch drin. Das kann verschiedene Abstufungen haben, von geschlossener Abteilung bis hin zu Wohngruppe, je nach Gutachten.
Wenn er schuldfähig ist, ist in einem solchen Fall eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erwarten. Rechtsanwalt Günther Maximini