Gabelbach schafft Platz für neue Häuser
An der Godelstraße Richtung Gabelbachergreut werden neue Bauplätze ausgewiesen. Wohn- und Schlafzimmer sollen Richtung Süden gebaut werden.
Mehrere Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften sollen schon bald am Ortsrand von Gabelbach gebaut werden können. Drei Baugrundstücke südlich der Godelstraße sind dafür vorgesehen. Wer hier bauen will, muss allerdings einen wichtigen Aspekt bedenken.
So gibt es zur Godelstraße hin eine Bauverbotszone. Das bedeutet, dass bis zum Straßenrand zehn Meter Abstand gehalten werden müssen. Erst danach darf gebaut werden. Daran würde auch die Versetzung des Ortsdurchfahrtsschildes nichts ändern, wie ein längeres Hin und Her zwischen dem Landratsamt und dem Zusmarshauser Rathaus ergeben hat.
Zusmarshausen will nun prüfen, ob sich die Häuser auch von Süden her erschließen lassen würden. Marktrat Ben Matthes (BLZuS) hatte diese Lösung in der Sitzung des Gemeinderats vorgeschlagen, war aber selbst besorgt, ob dadurch nicht am Ende doch Wohnqualität verloren gehen könnte, zumal der Garten auf der Südseite beeinträchtigt wäre. Wer Mülltonnenhäuschen, Carports oder Parkplätze zur Godelstraße hin plant, sollte dies sicherheitshalber vorher mit dem Landratsamt absprechen. Auch müssten die Autos vorwärts ausparken können, um Unfälle mit dem Verkehr zwischen Gabelbach und Gabelbachergreut zu vermeiden.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen bereits Häuser, die keine zehn Meter von der
Straße Abstand halten mussten. Das liegt jedoch daran, dass sie nicht über die Ortsdurchfahrt erschlossen werden, sondern über eine Straße im Norden der Häuser. Auf den neuen Bauplätzen sind zweigeschossige, maximal neun Meter hohe Häuser vorgesehen, wobei das zweite Geschoss das Dachgeschoss sein müsste. Maximal zwei Wohnungen pro Gebäude sind erlaubt. Es dürfen nur Wohnungen oder Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke entstehen.
Wegen des Immissionsschutzes an der Ortsdurchfahrt sollen Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer möglichst in Richtung Süden ausgerichtet werden. Schlaf- und Kinderzimmer sollten mit passivem Lärmschutz ausgestattet werden, also beispielsweise mit schallgedämmten Lüftungen. Der Marktrat hat den Entwurf einstimmig bewilligt. Der Bebauungsplan „Am Godel, Gabelbach“, den die Forma OPLA ausgearbeitet hat, wird jetzt für die Öffentlichkeit ausgelegt.