Ehefrau lag tot in der Güllegrube
Landwirt aus dem Ries vor Gericht. Anwälte sprechen von Unfall
Augsburg/Birkhausen War es nur ein Unfall? Oder hat ein Rieser Landwirt im September 2018 seine Ehefrau aus Habgier ermordet? Das muss das Augsburger Landgericht in diesen Tagen entscheiden, am Dienstag begann der Prozess gegen den 55-Jährigen. Und diesen ersten Tag nutzte die Verteidigung, um ihre Sicht der Dinge eindrucksvoll darzustellen.
Wie berichtet, war eine 51 Jahre alte Frau am 20. September 2018 auf dem Hof eines landwirtschaftlichen Anwesens in Birkhausen, einem kleinen Ortsteil der Gemeinde Wallerstein im Landkreis Donau-Ries, tot aufgefunden worden. Schnell machten in der Region Gerüchte die Runde, kurze Zeit später wurde der Mann der Toten verhaftet. Zunächst bestand nur der Verdacht des Totschlags, angeklagt wurde der 55-jährige Familienvater nun jedoch wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, seine Frau aus Habgier getötet zu haben. Die 51-Jährige habe sich von ihm scheiden lassen wollen, er wiederum habe um sein Vermögen gefürchtet. 44 750 Euro habe er deshalb auch in seinem Auto versteckt, 86950 Euro im Wohnhaus. An jenem Tag im September 2018 soll der Angeklagte laut Staatsanwalt Michael Nißl seine Frau zunächst mit einem Gegenstand gegen den Kopf geschlagen haben. Die sei daraufhin bewusstlos auf dem Rücken gelegen, ihr Mann habe sie insbesondere im Gesicht mit Gülle übergossen. Infolgedessen sei die Mutter dreier erwachsener Kinder erstickt.
Der Angeklagte äußerte sich am Dienstag selbst nicht, das tat sein Verteidiger Peter Witting für ihn.
Notruf wird vor Gericht abgespielt
Und der gab eine „klare, unmissverständliche Erklärung“ab: Der 55-Jährige habe seine Frau nicht getötet. Nein, vielmehr habe er sie am Rand der Güllegrube liegend gefunden, um Hilfe gerufen und einen Notruf abgesetzt. Der wurde im Prozess noch einmal abgespielt, immer wieder ist eine Männerstimme zu hören, die ruft: „Was hat denn die gemacht?“
Schonungslos legte Verteidiger Witting zudem dar, wie es um die Ehe von Opfer und mutmaßlichem Täter bestellt war: schlecht. Schon seit Jahren hätten die zwei eine Zweckgemeinschaft gebildet, der Angeklagte habe seit mehr als zehn Jahren eine Geliebte gehabt. Doch nach einer Lösung für diese Situation habe er nicht gesucht – und von einem möglichen Scheidungswunsch seiner Frau habe er nichts gewusst. Schließlich habe man kurz vor dem Tod der Ehefrau noch den 18. Geburtstag des gemeinsamen Sohnes gefeiert. Witting sagte: „Alles war wie immer, kann man sagen. Schlecht, aber wie immer.“Für den Landwirt seien seine Kinder alles, für sie habe er das Geld gespart, ihnen habe er niemals die Mutter nehmen wollen.