Wo darf welches Plakat hängen?
Höchstädt Das Gremium des Höchstädter Hauptverwaltungsausschusses hat sich bei seiner Sitzung am Montag unter anderem mit seiner Plakatierungsverordnung beschäftigt. Die Mitglieder hätten sich laut Bürgermeister Gerrit Maneth beraten, entschieden werde erst im Stadtrat. Diskutiert wurde beispielsweise, ob in Ortsteilen allgemeine Plakattafeln aufgestellt werden sollen oder die „wilde Plakatierung“in Ordnung sei. Schwerpunkt, so Maneth, sei das Thema Wahlwerbung gewesen. Bis Mitte nächsten Jahres wolle man sich ein neues, einheitliches Konzept überlegen. Dabei müsse man zwischen Wahlen, Veranstaltungen und Meinungsäußerungen differenzieren, wie der Bürgermeister erklärt. „Wir haben den Vorschlag vorbereitet, dass bei Plakaten wie etwa zur B 16 – pro oder contra – auf privatem Grund plakatiert werden kann, aber man muss sich an die Straßenverkehrsordnung halten“, sagt Gerrit Maneth. In den nächsten Wochen und Monaten soll nun ein einheitliches Konzept erarbeitet werden.
Schnell umgesetzt werden soll dagegen ein Wunsch der Deisenhofener. Sie baten um Ausweisung von zwei Längsparkplätzen vor dem Pfarrheim – aus Sicherheitsgründen. Aktuell könne man aufgrund der Parksituation den Gehweg als Fußgänger nicht richtig benutzen. Die Thematik stellte Rathauschef Maneth auch bei der Bürgerversammlung in Deisenhofen vor. „Wir werden das zeitnah erledigen.“