Stadionverbot zulässig
Grindel sieht Entscheidung positiv
Karlsruhe/München Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans sind nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zulässig. Diese dürften aber nicht willkürlich festgesetzt werden und müssten auf einem sachlichen Grund beruhen. Für ein Stadionverbot reiche schon die Sorge, dass von einer Person die Gefahr künftiger Störungen ausgehe.
Ein Anhänger des FC Bayern hatte die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er hatte 2006 im Alter von 16 Jahren ein Heimspiel des MSV Duisburg gegen Bayern München besucht. Nach Abpfiff kam es zu Auseinandersetzungen, in denen sich auch der Jugendliche befand. Gegen den 16-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet und später wegen Geringfügigkeit eingestellt. Der MSV Duisburg sprach ein bundesweites Stadionverbot bis Ende 2008 aus und erhielt das auch nach der Einstellung des Verfahrens ohne Anhörung aufrecht.
Inzwischen sehen die Richtlinien eine Anhörung vor, bevor ein Stadionverbot ausgesprochen wird. Der FC Bayern München schloss den jungen Mann nach der Entscheidung aus dem Verein aus und kündigte seine Dauerkarte. Der Bundesgerichtshof hatte das Stadionverbot bestätigt, weil es sich auf einem sachlichen Grund stütze.
DFB-Präsident Reinhard Grindel sieht den Beschluss positiv: „Das Urteil wird uns sicherlich auch bei den weiteren Gesprächen mit den Fanvertretern helfen. Auch BayernTrainer Jupp Heynckes begrüßt die Entscheidung: „Ich finde das gut, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit solche Chaoten vom Stadion ferngehalten werden.“(dpa)