Rote Linien des Grundgesetzes
Es ist ein Signal, dessen Botschaft in seiner Bedeutung wie Tragweite gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Die rechtsextreme NPD muss zwar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr auf absehbare Zeit kein Verbot fürchten, da sie viel zu klein und unbedeutend ist, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen, aber weil sie dennoch erwiesenermaßen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, kann ihr der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat den Geldhahn abdrehen. Damit sitzt sie auf dem Trockenen.
Nach dem Bundesrat und der Bundesregierung hat sich nun auch der Bundestag diesem Weg angeschlossen, den die Karlsruher Hüter der Verfassung in ihrem Urteil ausdrücklich aufgezeigt haben. Mit großer Mehrheit beschloss das Parlament, vor dem Verfassungsgericht den Ausschluss der NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu beantragen. Die Botschaft ist unmissverständlich: Die Feinde des Staates sollen nicht länger mit dem Geld der Steuerzahler hochgepäppelt und künstlich am Leben gehalten werden. Ohne die Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung wäre die chronisch erfolglose NPD längst pleite. Damit aber pervertiert sich das System.
Das Grundgesetz gibt die roten Linien vor. Werden diese überschritten, endet die Toleranz des freiheitlichen Rechtsstaates. Ein klares Signal an alle anderen extremen Parteien.