Den Nachtumzug nicht verdammen
in Nachtumzug ohne Straftaten ist nicht vorstellbar. Doch ein Dillinger Fasching ohne Nachtumzug ist auch nicht vorstellbar. Bei einer Veranstaltung wie dieser wird es immer wieder zu Gewalttaten kommen. Das sollte man weder den Veranstaltern vorwerfen, noch sollte man den Umzug als ganzen verdammen.
Vergangenen Freitag waren laut Polizei etwa 15 000 Menschen in Dillingen unterwegs. Ein 16-Jähriger sitzt nun in Untersuchungshaft, weil er einen Anwohner mit einem Messer angegriffen haben soll. Das ist ein Vorfall, der nicht passieren darf. Es macht betroffen, dass ein harmloser Streit derart eskaliert. Es erschüttert, dass offenbar ein Jugendlicher so eine Gewalttat verübt hat. Das Opfer hätte sterben können. Glücklicherweise musste es am Ende nur ambulant behandelt werden.
Es ist aber auch ein Vorfall, der sich niemals komplett verhindern lässt. Kein Sicherheitssystem der Welt kann bei einer großen Feier ausschließen, dass etwas passiert. Es ist – im Kleinen – wie beim Oktoberfest. Dort geschehen jedes Jahr schlimme Straftaten, obwohl das Sicherheitskonzept sehr gut ist. Straftaten gehören leider zur Realität unserer Gesellschaft. Wo viele Menschen zusammenkommen, und noch dazu Alkohol trinken, gibt es solche Einzelfälle. Der Nachtumzug ist dabei aber kein reiner Sündenpfuhl. Das verdeutlicht ein kleines Rechenbeispiel:
Nach dem Dillinger Nachtumzug sitzt ein Teilnehmer in Untersuchungshaft. Einer von etwa 15 000 ist also im Gefängnis. Nun befinden sich in ganz Deutschland etwa 60000 Menschen in Haft. Die Bundesrepublik hat rund 80 Millionen Einwohner. Demnach befindet sich etwa einer von 1300 Menschen im Gefängnis. Die Besucher des Dillinger Nachtumzuges sind dieser Überschlagsrechnung nach also unterdurchschnittlich kriminell, wenn es um schwere Straftaten geht.
Das soll keine Gewalttaten verharmlosen. Doch es zeigt, dass beim Nachtumzug weder Veranstalter, noch Polizisten, noch der größte Teil der Feiernden einen Fehler gemacht haben. Dass nach dem diesjährigen Nachtumzug nun ein 16-Jähriger in Untersuchungshaft sitzt, ist – wenn sich die Vorwürfe gegen ihn als richtig herausstellen sollten – einzig und allein die Schuld des 16-Jährigen.