Rabattschlacht am „Black Friday“
Noch diese Woche ist es soweit. Auch in Deutschland locken mittlerweile viele Händler mit Sonderangeboten. Was hinter den Schnäppchen steckt und was Kunden beachten sollten
Augsburg Das Datum steht schon lange fest: Der Tag nach dem amerikanischen Erntedankfest „Thanksgiving“, das am Donnerstag stattfindet, ist traditionell der „Black Friday“. Schon in den frühen Morgenstunden stehen die Menschen in den USA dann in langen Schlangen vor Geschäften an, viele sparen ihr Geld für diesen einen Tag auf. Denn der schwarze Freitag ist eine wahre Rabattschlacht – Händler überbieten sich gegenseitig mit Sonderangeboten und Schnäppchen und Kunden prügeln sich um Restposten.
In den USA gilt der „Black Friday“als Auftakt zum Weihnachtsgeschäft und ist der umsatzstärkste Tag im Jahr. Kein Wunder, dass auch deutsche Händler die Tradition der 24-Stunden-Preisschlacht aufgreifen. Vor elf Jahren startete Apple mit speziellen Angeboten, die an diesen einen Tag gebunden waren, mittlerweile beteiligen sich Händler aus allen Sparten. Ein Rabatt von bis zu 90 Prozent ist nicht unüblich.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellte in der Vergangenheit
„Durchschnittlich lagen die Preisreduzierungen statt versprochener weit über 50 Prozent nur bei unter 20 Prozent.“
jedoch fest: „Durchschnittlich lagen die Preisreduzierungen an solchen Rabatttagen statt versprochener weit über 50 Prozent real nur bei unter 20 Prozent.“Grund dafür sei, dass sich der Nachlass an der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) der Hersteller orientiere, die aber kein Händler wirklich verwendet – die UVPs sei- en als „Mondpreise“in Verruf geraten. Online-Shoppern empfiehlt die Verbraucherzentrale, Suchmaschinen im Internet zu nutzen, um Preise zu vergleichen.
Um ein verlässliches Ergebnis zu bekommen, sollten zwei Suchmaschinen verwendet werden. Findet sich so kein günstigeres Angebot, ist der Black-Friday-Deal wirklich ein Schnäppchen.
Um sich besser von den Händlern vor Ort abzuheben, veranstalten viele Online-Händler nicht nur einen „Black Friday“, sondern auch einen „Cyber Monday“, der drei Tage später stattfindet, oder gar eine ganze Woche, in der ein Rabatt auf den anderen folgt.
Katharina Grasl von der Verbraucherzentrale Bayern sagt: „Wichtig ist auch, darauf zu achten, nicht auf einen Fake-Shop hereinzufallen – also einen vermeintlichen OnlineHändler, der es auf Betrug abgesehen hat. Hier lohnt sich immer ein Blick ins Impressum. Ist kein oder nur ein unzureichendes Impressum vorhanden, sollte von dem Kauf Abstand genommen werden, auch oder gerade dann, wenn die Preise besonders niedrig erscheinen.“
Ein weiterer Tipp der Verbraucherzentrale: Lassen Sie sich beim Online-Kauf nicht unter Druck setzen. Weder von tickenden Uhren, noch von schrumpfenden Bestandsbalken. Haben Sie doch zugegriffen und bereuen den Verkauf zeitnah, kann zum Beispiel bei Amazon eine Bestellung kostenlos storniert werden. Ist es dafür zu spät, kann die Ware in der Regel bis zu 14 Tage später zurückgeschickt und der Kauf widerrufen werden.
Im stationären Handel hingegen gebe es ein solches Widerrufsrecht grundsätzlich nicht, sagt Grasl. Hier seien Verbraucher bei einer Rückgabe auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
„Etwas anderes gilt nur, wenn die Ware mangelhaft ist“, sagt Grasl weiter. „Die Gewährleistungsrechte stehen Verbrauchern immer zu, unabhängig davon, auf welchem Weg die Ware gekauft wurde.“