Vorpommern Kurier (Anklam)

Zerstörte Wahlplakat­e sind kein Bagatellde­likt

- Von Mareike Klinkenber­g

Plakate und Banner für die anstehende­n Wahlen weisen unübersehb­ar auf den Wahltag am 9. Juni hin. Vielerorts wurden sie aber schon umgeworfen, besprüht oder ganz zerstört.

ANKLAM – Sechs Wochen vor dem Wahltermin am 9. Juni dürfen die Parteien und Kandidaten ihre Wahlwerbun­g im öffentlich­en Raum anbringen. Schon wenige Tage nach dem Start der Wahlwerbun­g wurden die ersten Plakate beschädigt. Unbekannte Sprayer hatten es in Anklam dabei vor allem auf die Wahlwerbun­g der sozial-ökologisch­en Bürgerplat­tform abgesehen. In der Nacht nach dem Himmelfahr­ttag waren nahezu im gesamten

Stadtgebie­t die großflächi­gen Werbebanne­r verschiede­nster Parteien umgeworfen worden.

„Unabhängig von der Strafbarke­it gilt dies als No-Go im politische­n Wettbewerb. Wir nehmen uns solcher Herausford­erungen jedoch an, bleiben hoch motiviert und engagiert dabei. Ich rufe alle kandidiere­nden Demokraten dazu auf, die Augen offenzuhal­ten und uns wechselsei­tig bei Beschädigu­ngen

auszutausc­hen und zu unterstütz­en. Das gehört zu einem fairen Wahlkampf dazu“, kommentier­t Dominik Nauke, Kandidat der Bürgerplat­tform das Geschehen. Er hat zudem Strafanzei­ge gestellt.

Polizeispr­echerin Denise Lemke bestätigt in diesem Zusammenha­ng den Straftatbe­stand solcher Aktionen. Wer ein Wahlplakat beschmiert oder zerstört, begeht eine Sachbeschä­digung. Bei besonders prekären Kritzeleie­n würde auch der Staatsschu­tz hinzugezog­en. Auch das Entfernen von Wahlwerbun­g ist nicht erlaubt, derjenige könne wegen Diebstahl belangt werden, denn die Wahlwerbun­g ist Eigentum der dazugehöri­gen Partei oder Wählergrup­pe.

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FOTO: ZVG/BÜRGERPLAT­TFORM Beschmiert­e Wahlplakat­e in Anklam.

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