Geldstrafe für Ohrfeigen und Biss in den Ringfinger
Amtsgericht verurteilt Angeklagten mit 30 Vorstrafen wegen Körperverletzung – Streit mit Partnerin eskalierte
- Satte 30 Vorstrafen hat der Mann aus dem Raum Trossingen angesammelt, gegen den jetzt vor dem Spaichinger Amtsgericht verhandelt wurde. Der 51-Jährige hatte seine in Trossingen lebende Partnerin ins Gesicht geschlagen und sie in einen Finger gebissen. Richterin Mirjam Glunz urteilte auf eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro.
Die Einträge ins Zentralregister, die Glunz vortrug, waren mannigfaltig: Wiederholt war der Angeklagte beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden. Dazu kamen unter anderem Diebstahl und der unerlaubte Besitz einer Schusswaffe. Und, allerdings schon vor vielen Jahren, eine gefährliche Körperverletzung. Insgesamt sieben Jahre hatte der Mann im Gefängnis gesessen, mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen.
Am 4. Dezember 2023 ereignete sich nun die Tat, für die der 51Jährige jetzt wegen Körperverletzung zur Rechenschaft gezogen wurde. Den Ablauf räumte er vor Gericht weitgehend ein. Danach war ein Streit mit seiner Partnerin, bei dem es unter anderem um deren Ex-Mann ging, eskaliert. Er zog sie an den Haaren, verpasste ihr drei Ohrfeigen, schlug gegen einen Ellenbogen und biss ihr in einen Ringfinger.
„An den Biss kann ich mich allerdings nicht erinnern - es ging alles so schnell“, sagte der Angeklagte,
der sich vor Gericht reumütig zeigte und sich wiederholt entschuldigte für seinen physischen Ausraster. Die Beziehung bestehe im übrigen mit Pausen weiterhin fort, sagte er aus. Das sehe die Geschlagene offenbar anders, meinte die Richterin dazu.
Die Frau hatte seinerzeit die Polizei informiert. Eine Beamtin des Polizeireviers Spaichingen war als Zeugin geladen. „Sie war
emotional sehr aufgelöst und hat geweint“, berichtete die Polizistin. Sie habe bei ihr eine Rötung am Ellenbogen festgestellt und eine Bissverletzung am Ringfinger.
„Ich habe mich bei meiner Partnerin entschuldigt - so etwas darf nicht vorkommen“, sagte der Beschuldigte. Die Staatsanwältin wertete sein weitgehendes Geständnis als positiv, gegen ihn sprächen jedoch seine 30 Vorstrafen,
darunter eine gefährliche Körperverletzung. Sie sprach sich für eine Geldstrafe von 600 Euro aus.
„Er ist kein unbeschriebenes Blatt - aber seit vielen Jahren nicht gewalttätig gewesen“, sagte Rechtsanwalt Tobias Schumacher, dass seinem Mandanten „eine Sicherung durchgebrannt“sei. Er erinnerte an den Sohn des alleinerziehenden Vaters als wichtigen Punkt gegen eine Widerrufung
der Bewährung. Insgesamt befand Schumacher eine Geldstrafe als angemessen.
Das sah auch Richterin Glunz so: Mit Blick darauf, dass der Angeklagte von Bürgergeld lebt, legte sie die Höhe der Geldstrafe auf 400 Euro fest. Und sie appellierte an den 51-Jährigen, sich zu ändern, „damit sie nicht noch mehr Eintragungen ins Zentralregister bekommen“.