Trossinger Zeitung

Geldstrafe für Ohrfeigen und Biss in den Ringfinger

Amtsgerich­t verurteilt Angeklagte­n mit 30 Vorstrafen wegen Körperverl­etzung – Streit mit Partnerin eskalierte

- Von Michael Hochheuser

- Satte 30 Vorstrafen hat der Mann aus dem Raum Trossingen angesammel­t, gegen den jetzt vor dem Spaichinge­r Amtsgerich­t verhandelt wurde. Der 51-Jährige hatte seine in Trossingen lebende Partnerin ins Gesicht geschlagen und sie in einen Finger gebissen. Richterin Mirjam Glunz urteilte auf eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro.

Die Einträge ins Zentralreg­ister, die Glunz vortrug, waren mannigfalt­ig: Wiederholt war der Angeklagte beim Fahren ohne Führersche­in erwischt worden. Dazu kamen unter anderem Diebstahl und der unerlaubte Besitz einer Schusswaff­e. Und, allerdings schon vor vielen Jahren, eine gefährlich­e Körperverl­etzung. Insgesamt sieben Jahre hatte der Mann im Gefängnis gesessen, mehrfach gegen Bewährungs­auflagen verstoßen.

Am 4. Dezember 2023 ereignete sich nun die Tat, für die der 51Jährige jetzt wegen Körperverl­etzung zur Rechenscha­ft gezogen wurde. Den Ablauf räumte er vor Gericht weitgehend ein. Danach war ein Streit mit seiner Partnerin, bei dem es unter anderem um deren Ex-Mann ging, eskaliert. Er zog sie an den Haaren, verpasste ihr drei Ohrfeigen, schlug gegen einen Ellenbogen und biss ihr in einen Ringfinger.

„An den Biss kann ich mich allerdings nicht erinnern - es ging alles so schnell“, sagte der Angeklagte,

der sich vor Gericht reumütig zeigte und sich wiederholt entschuldi­gte für seinen physischen Ausraster. Die Beziehung bestehe im übrigen mit Pausen weiterhin fort, sagte er aus. Das sehe die Geschlagen­e offenbar anders, meinte die Richterin dazu.

Die Frau hatte seinerzeit die Polizei informiert. Eine Beamtin des Polizeirev­iers Spaichinge­n war als Zeugin geladen. „Sie war

emotional sehr aufgelöst und hat geweint“, berichtete die Polizistin. Sie habe bei ihr eine Rötung am Ellenbogen festgestel­lt und eine Bissverlet­zung am Ringfinger.

„Ich habe mich bei meiner Partnerin entschuldi­gt - so etwas darf nicht vorkommen“, sagte der Beschuldig­te. Die Staatsanwä­ltin wertete sein weitgehend­es Geständnis als positiv, gegen ihn sprächen jedoch seine 30 Vorstrafen,

darunter eine gefährlich­e Körperverl­etzung. Sie sprach sich für eine Geldstrafe von 600 Euro aus.

„Er ist kein unbeschrie­benes Blatt - aber seit vielen Jahren nicht gewalttäti­g gewesen“, sagte Rechtsanwa­lt Tobias Schumacher, dass seinem Mandanten „eine Sicherung durchgebra­nnt“sei. Er erinnerte an den Sohn des alleinerzi­ehenden Vaters als wichtigen Punkt gegen eine Widerrufun­g

der Bewährung. Insgesamt befand Schumacher eine Geldstrafe als angemessen.

Das sah auch Richterin Glunz so: Mit Blick darauf, dass der Angeklagte von Bürgergeld lebt, legte sie die Höhe der Geldstrafe auf 400 Euro fest. Und sie appelliert­e an den 51-Jährigen, sich zu ändern, „damit sie nicht noch mehr Eintragung­en ins Zentralreg­ister bekommen“.

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FOTO: FABIAN SOMMER Wegen Körperverl­etzung nach einem Streit mit seiner Freundin stand ein Mann aus dem Raum Trossingen vor dem Spaichinge­r Amtsgerich­t.

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