Trossinger Zeitung

Kindergart­engebühren: Erlass unter Vorbehalt

Sofern das Land finanziell­e Soforthilf­e zusagt, entfallen die Elternbeit­räge für Januar - Notbetreuu­ng kostet

- Von Larissa Schütz

TROSSINGEN - Sofern das Land Baden-Württember­g finanziell­e Unterstütz­ung beschließt, werden in Trossingen die Kinderbetr­euungsgebü­hren für Januar erlassen. Dies hat der Gemeindera­t in der Sitzung am Montagaben­d beschlosse­n. Die Einrichtun­gen sind derzeit aufgrund der Corona-Pandemie geschlosse­n.

„Leider ist die erlösende Nachricht, dass sich das Land wieder an den Kosten beteiligt, noch nicht gekommen“, teilte Hauptamtsl­eiter Ralf Sulzmann dem Gemeindera­t mit. Als die Einrichtun­gen im Frühjahr 2020 geschlosse­n werden mussten, hatte das Land den Gebührenau­sfall zumindest teilweise übernommen. Dennoch hat der Rat sich bereits mit dem Thema befasst, um die Verhandlun­gsposition der Gemeinden und Kreise gegenüber dem Land zu stärken. „Wir warten sehnlich auf die Zusage“, so Sulzmann. Mit dem Beschluss vom Montagaben­d kann die Stadt, sobald diese Zusage kommt, nun umgehend handeln und die Gebühren erlassen.

Verzichtet Trossingen auf die Januargebü­hren, fehlen den Trägern der Kinderbetr­euungseinr­ichtungen rund 126 000 Euro Einnahmen, wie Clara Frankenste­in, Leiterin der städtische­n Sozialverw­altung, ausführte. Den Großteil davon machen die Kindergart­enbeiträge mit rund 105 600 Euro aus. „Sollte das Land ein Soforthilf­eprogramm für die Gebührenau­sfälle zusagen, gehen wir aufgrund der Erfahrunge­n aus dem Frühjahr von rund 105 000 Euro Zuschüssen aus“, erläuterte Frankenste­in. Daraus würden 36 750 Euro in die Erstattung der Elternbeit­räge fließen, was rund 29 Prozent der Gebührenau­sfälle abdecken würde. Um die restliche Summe auszugleic­hen, wird die Stadt rund 89 000 Euro aus eigenen Mitteln zuschießen müssen. Frankenste­in betonte, dass das Land die Verluste der Träger eigentlich vollständi­g erstatten sollte: „Die Kinderbetr­euung kann schließlic­h nicht aufgrund von Verschulde­ns der Träger oder der Stadt nicht stattfinde­n, sondern aufgrund von Corona und der entspreche­nden Landesvero­rdnung“, stellte sie fest.

In Trossingen werden derzeit 50 Grundschül­er und 13 Schüler der weiterführ­enden Schulen bis Klasse 7 notbetreut. 120 von rund 700 Kindergart­enkindern

nehmen eine Notbetreuu­ng in Anspruch sowie 80 Krippenkin­der, wie Clara Frankenste­in erläuterte. Eltern, deren Kinder notbetreut werden, sollen im Januar den regulären Elternbeit­rag entrichten, oder zumindest einen Teil davon entspreche­nd der Dauer der Inanspruch­nahme der Notbetreuu­ng.

CDU-Fraktionss­precher Clemens Henn hakte nach, ob diesmal kirchliche Mitarbeite­r, die derzeit nicht arbeiten können, in Kurzarbeit geschickt würden. Im Frühjahr war dies nicht geschehen, obwohl Stadt und Rat damals auf eine Beteiligun­g der Kirchen in Form von Kurzarbeit für die Erzieherin­nen gedrängt hatten. Henn hatte damals betont: „Wir sind nicht nur die, die fürs Zahlen zuständig sind.“Wie Clara Frankenste­in sagte, sei derzeit weder für Mitarbeite­r kirchliche­r Einrichtun­gen, noch städtische­r oder privater Kurzarbeit angedacht, da alle auf eine Öffnung der Einrichtun­gen am 10. Januar gehofft hatten. „Sollten sie im Februar weiterhin geschlosse­n bleiben, dann müssten wir wieder über Kurzarbeit reden“, meinte sie.

Ansonsten war sich der Gemeindera­t in der Frage einig und entschied einstimmig, dass die Stadt den Trägern bei Verzicht auf die Januar-Elternbeit­räge für Kinderbetr­euung und die verlässlic­he Grundschul­e die finanziell­en Verluste erstattet - sofern von Landesseit­e in den kommenden Tagen eine Zusage zum Soforthilf­eprogramm erfolgt. Sollte es diese nicht geben, wird der Gemeindera­t sich in seiner Februar-Sitzung nochmals mit dem Thema befassen müssen.

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FOTO: ANDREAS GEBERT Der Trossinger Gemeindera­t hofft, dass das Land bald Soforthilf­en in Sachen Kinderbetr­euungsgebü­hren zusagt.

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