Kindergartengebühren: Erlass unter Vorbehalt
Sofern das Land finanzielle Soforthilfe zusagt, entfallen die Elternbeiträge für Januar - Notbetreuung kostet
TROSSINGEN - Sofern das Land Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung beschließt, werden in Trossingen die Kinderbetreuungsgebühren für Januar erlassen. Dies hat der Gemeinderat in der Sitzung am Montagabend beschlossen. Die Einrichtungen sind derzeit aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen.
„Leider ist die erlösende Nachricht, dass sich das Land wieder an den Kosten beteiligt, noch nicht gekommen“, teilte Hauptamtsleiter Ralf Sulzmann dem Gemeinderat mit. Als die Einrichtungen im Frühjahr 2020 geschlossen werden mussten, hatte das Land den Gebührenausfall zumindest teilweise übernommen. Dennoch hat der Rat sich bereits mit dem Thema befasst, um die Verhandlungsposition der Gemeinden und Kreise gegenüber dem Land zu stärken. „Wir warten sehnlich auf die Zusage“, so Sulzmann. Mit dem Beschluss vom Montagabend kann die Stadt, sobald diese Zusage kommt, nun umgehend handeln und die Gebühren erlassen.
Verzichtet Trossingen auf die Januargebühren, fehlen den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen rund 126 000 Euro Einnahmen, wie Clara Frankenstein, Leiterin der städtischen Sozialverwaltung, ausführte. Den Großteil davon machen die Kindergartenbeiträge mit rund 105 600 Euro aus. „Sollte das Land ein Soforthilfeprogramm für die Gebührenausfälle zusagen, gehen wir aufgrund der Erfahrungen aus dem Frühjahr von rund 105 000 Euro Zuschüssen aus“, erläuterte Frankenstein. Daraus würden 36 750 Euro in die Erstattung der Elternbeiträge fließen, was rund 29 Prozent der Gebührenausfälle abdecken würde. Um die restliche Summe auszugleichen, wird die Stadt rund 89 000 Euro aus eigenen Mitteln zuschießen müssen. Frankenstein betonte, dass das Land die Verluste der Träger eigentlich vollständig erstatten sollte: „Die Kinderbetreuung kann schließlich nicht aufgrund von Verschuldens der Träger oder der Stadt nicht stattfinden, sondern aufgrund von Corona und der entsprechenden Landesverordnung“, stellte sie fest.
In Trossingen werden derzeit 50 Grundschüler und 13 Schüler der weiterführenden Schulen bis Klasse 7 notbetreut. 120 von rund 700 Kindergartenkindern
nehmen eine Notbetreuung in Anspruch sowie 80 Krippenkinder, wie Clara Frankenstein erläuterte. Eltern, deren Kinder notbetreut werden, sollen im Januar den regulären Elternbeitrag entrichten, oder zumindest einen Teil davon entsprechend der Dauer der Inanspruchnahme der Notbetreuung.
CDU-Fraktionssprecher Clemens Henn hakte nach, ob diesmal kirchliche Mitarbeiter, die derzeit nicht arbeiten können, in Kurzarbeit geschickt würden. Im Frühjahr war dies nicht geschehen, obwohl Stadt und Rat damals auf eine Beteiligung der Kirchen in Form von Kurzarbeit für die Erzieherinnen gedrängt hatten. Henn hatte damals betont: „Wir sind nicht nur die, die fürs Zahlen zuständig sind.“Wie Clara Frankenstein sagte, sei derzeit weder für Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen, noch städtischer oder privater Kurzarbeit angedacht, da alle auf eine Öffnung der Einrichtungen am 10. Januar gehofft hatten. „Sollten sie im Februar weiterhin geschlossen bleiben, dann müssten wir wieder über Kurzarbeit reden“, meinte sie.
Ansonsten war sich der Gemeinderat in der Frage einig und entschied einstimmig, dass die Stadt den Trägern bei Verzicht auf die Januar-Elternbeiträge für Kinderbetreuung und die verlässliche Grundschule die finanziellen Verluste erstattet - sofern von Landesseite in den kommenden Tagen eine Zusage zum Soforthilfeprogramm erfolgt. Sollte es diese nicht geben, wird der Gemeinderat sich in seiner Februar-Sitzung nochmals mit dem Thema befassen müssen.