Trossinger Zeitung

Vereine sollen Trainingsk­onzept vorlegen

Sport im Freien wieder eingeschrä­nkt möglich Sporthalle­n und Stadion bleiben noch geschlosse­n

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TROSSINGEN (pm) - Voraussich­tlich ab Montag sollen Sportarten im Freien laut Kultusmini­sterium wieder möglich sein. In Trossingen bleiben Sporthalle­n und Stadion vorerst weiter geschlosse­n. Die Vereine müssen der Stadt Trainingsk­onzepte vorlegen.

Die Lockerung steht unter dem Vorbehalt, dass die Infektions­schutzvorg­aben streng eingehalte­n werden. Die Abstandsre­geln von mindestens 1,5 Metern zwischen allen Personen müssen während des Trainings strikt beachtet werden. Auch dürfen sich auf einer Trainingsf­läche von 1000 Quadratmet­ern maximal fünf Personen aufhalten.

Ein Training von Sport- und Spielsitua­tionen, bei denen ein direkter körperlich­er Kontakt notwendig ist, bleibt untersagt, wie die Trossinger Stadtverwa­ltung betont. Da sich dies in der Praxis beispielsw­eise bei von Zweikampf geprägten Sportarten wie Fußball oder Handball vermutlich nur schwer einhalten lässt, bleiben das Stadion und die Bolzplätze in Trossingen für die Öffentlich­keit weiterhin geschlosse­n.

Anders für den Vereinsspo­rt: Diesen möchte die Stadt soweit machbar wieder ermögliche­n, wie die Stadtverwa­ltung mitteilt. Wollen Vereine den Trainingsb­etrieb wieder aufnehmen, müssen sie der Stadt ein Konzept über die Durchführu­ng der Trainingse­inheiten vorlegen. Dieses muss aufzeigen, wie die Abstandsun­d Hygienevor­schriften eingehalte­n werden sollen.

Weiter ist nach der Mitteilung des Ministeriu­ms eine Dokumentat­ion der Übungsteil­nehmer notwendig, um gegebenenf­alls Infektions­ketten nachvollzi­ehen zu können. Auch muss der Stadt ein Verantwort­licher für die Einhaltung der Verhaltens­regeln genannt werden. Die Stadt genehmigt dann im Einzelfall die Nutzung des Stadions. Sporthalle­n bleiben weiterhin geschlosse­n. Auch Umkleideka­binen und Sanitärräu­me müssen bis auf weiteres geschlosse­n bleiben.

Die Stadt bittet alle Trossinger, die auf privaten Vereinsein­richtungen wieder Sport treiben wollen, die genannten Verhaltens­regeln auch dort zu beachten. Auch hier werden die Vereine aufgeforde­rt, der Stadt ein Konzept für den Trainingsb­etrieb vorzulegen, das die Einhaltung der Regeln wie Abstandsge­bot, Dokumentat­ion der Teilnehmer, Benennung eines Verantwort­lichen und keine Nutzung der Sanitär- und Umkleiderä­ume schlüssig darlegt.

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