Vereine sollen Trainingskonzept vorlegen
Sport im Freien wieder eingeschränkt möglich Sporthallen und Stadion bleiben noch geschlossen
TROSSINGEN (pm) - Voraussichtlich ab Montag sollen Sportarten im Freien laut Kultusministerium wieder möglich sein. In Trossingen bleiben Sporthallen und Stadion vorerst weiter geschlossen. Die Vereine müssen der Stadt Trainingskonzepte vorlegen.
Die Lockerung steht unter dem Vorbehalt, dass die Infektionsschutzvorgaben streng eingehalten werden. Die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern zwischen allen Personen müssen während des Trainings strikt beachtet werden. Auch dürfen sich auf einer Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern maximal fünf Personen aufhalten.
Ein Training von Sport- und Spielsituationen, bei denen ein direkter körperlicher Kontakt notwendig ist, bleibt untersagt, wie die Trossinger Stadtverwaltung betont. Da sich dies in der Praxis beispielsweise bei von Zweikampf geprägten Sportarten wie Fußball oder Handball vermutlich nur schwer einhalten lässt, bleiben das Stadion und die Bolzplätze in Trossingen für die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen.
Anders für den Vereinssport: Diesen möchte die Stadt soweit machbar wieder ermöglichen, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Wollen Vereine den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen, müssen sie der Stadt ein Konzept über die Durchführung der Trainingseinheiten vorlegen. Dieses muss aufzeigen, wie die Abstandsund Hygienevorschriften eingehalten werden sollen.
Weiter ist nach der Mitteilung des Ministeriums eine Dokumentation der Übungsteilnehmer notwendig, um gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen zu können. Auch muss der Stadt ein Verantwortlicher für die Einhaltung der Verhaltensregeln genannt werden. Die Stadt genehmigt dann im Einzelfall die Nutzung des Stadions. Sporthallen bleiben weiterhin geschlossen. Auch Umkleidekabinen und Sanitärräume müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben.
Die Stadt bittet alle Trossinger, die auf privaten Vereinseinrichtungen wieder Sport treiben wollen, die genannten Verhaltensregeln auch dort zu beachten. Auch hier werden die Vereine aufgefordert, der Stadt ein Konzept für den Trainingsbetrieb vorzulegen, das die Einhaltung der Regeln wie Abstandsgebot, Dokumentation der Teilnehmer, Benennung eines Verantwortlichen und keine Nutzung der Sanitär- und Umkleideräume schlüssig darlegt.