Die Krankenkassen regeln die Kostenübernahme unterschiedlich
Ein Erreger, zwei Varianten: Eine Impfung gegen Meningokokken C empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) für alle Kinder im zweiten Lebensjahr. Der Schutz gegen Meningokokken B ist dagegen nur für Risikogruppen, wie zum Beispiel Menschen mit angeborenen Immundefekten, vorgesehen. Die Folge: Die Impfung gegen Serogruppe B müssen Krankenkassen nicht bezahlen – tun es aber von Fall zu Fall. Die Symptome einer Meningokokkeninfektion ähneln zu Beginn denen einer Erkältung, berichtet Dr. Veronika Kley vom Gesundheitsamt des Bodenseekreises. Im Verlauf könnten plötzlich Schüttelfrost, Fieber, Kopfschmerzen und schwerstes Krankheitsgefühl hinzukommen. Ihr Rat: „Schon beim Verdacht, das heißt, bei rascher Verschlechterung, sollten Eltern sich umgehend an einen Arzt wenden oder das Kind in ein Krankenhaus bringen.“Was den Schutz vorab angeht, sei sich die DAK der Gefahren einer Meningokokkenerkrankung bewusst, teilt Daniel Caroppo, Pressesprecher der DAK Baden-Württemberg, mit. Bei Säuglingen und Kleinkindern sei das Risiko besonders hoch: „Daher übernehmen wir über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B für Kleinkinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres.“In anderen Fällen sei ein sozialmedizinisches Gutachten die Basis. Roland Beierl, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben, sagt zur Vorgehensweise: „Die AOK übernimmt grundsätzlich die Impfempfehlung des Arztes und damit die Kosten der Impfung.“Ähnlich lautet die Antwort des Sprechers der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Hubert Forster: Sein Haus richte sich nach den Stiko-Empfehlungen. Stelle der Arzt jedoch ein erhöhtes Risiko fest, übernehme die TK die Kosten: „Wir vertrauen also der Expertise des Arztes.“Die Barmer Ersatzkasse übernimmt abweichend von der Schutzimpfungsrichtlinie die Impfung gegen Meningokokken Typ B in begründeten Einzelfällen, wie Pressesprecher Thorsten Jakob ausführt. „Dies ist zum Beispiel bei einem Meningokokken-Ausbruch in der Umgebung der Fall.“Entscheidend sei die Einschätzung der Infektionsgefahr durch den Arzt. (poi)