Der große Silvesterbrand 2008/2009 wirkt noch nach
Kein Feuerwerk an Silvester und Neujahr in der Innenstadt – Bußgelder bis zu 50 000 Euro hoch
VS-VILLINGEN (sbo) - Zum Verkaufsstart von Feuerwerkskörpern weist das Bürgeramt VillingenSchwenningen auf Abbrennverbote an Silvester und Neujahr hin. In der Villinger Innenstadt sowie im Bereich „Ob dem Brückle“in Schwenningen dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 abgebrannt werden. Der Sachschaden lag damals bei mehreren Millionen Euro.
Vom 28. bis 30. Dezember dürfen in diesem Jahr so genannte „pyrotechnische Gegenstände“(Feuerwerkskörper) der Kategorie 2 verkauft werden. Hierbei handelt es sich um typische Silvesterartikel, wie zum Beispiel Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Schwärmer, Feuertöpfe und ähnliche explosiven Dinge. Diese Gegenstände dürfen ohne behördliche Erlaubnis das ganze Jahr hinweg nicht abgebrannt werden.
Eine gesetzliche Ausnahmeregelung besteht lediglich für Silvester und Neujahr. An diesen Tagen dürfen Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, solche Feuerwerkskörper grundsätzlich überall verwenden. Nachdem es in der historischen Villinger Innenstadt jedoch zum Jahreswechsel 2008/2009 wegen einer fehlgeleiteten Silvesterrakete zu einem verheerenden Großbrand mit einem Sachschaden von mehreren Millionen Euro gekommen ist, hat die Stadt VillingenSchwenningen in Abstimmung mit dem Gemeinderat beschlossen, in Gebieten mit besonders brandgefährdeten Gebäuden auch für den 31. Dezember und den 1. Januar ein Abbrennverbot zu erlassen.
Aufgrund dessen wurde per Allgemeinverfügung vom 6. November 2009 festgelegt, dass es in der Villinger Innenstadt sowie dem Bereich „Ob dem Brückle“im Stadtbezirk Schwenningen, über das gesetzliche Abbrennverbot hinaus, auch dauerhaft am 31. Dezember und am 1. Januar untersagt ist, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 abzubrennen oder abzuschießen. Das Bürgeramt weist auf das Verbot hin. In gleichem Maße wird auch um Beachtung des gesetzlichen Abbrennverbots in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gebeten. Im Umfeld dieser Gebäude dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Insbesondere die seit Oktober 2009 geltende Verschärfung des Sprengstoffrechts sowie das Abbrennverbot in der Nähe von Fachwerkhäusern führen innerhalb des Stadtgebiets zu Einschränkungen für Silvesterfeuerwerke. Verstöße werden vom kommunalen Ordnungsdienst überwacht. Sie können zudem als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50 000 Euro geahndet werden.