Trossinger Zeitung

Der große Silvesterb­rand 2008/2009 wirkt noch nach

Kein Feuerwerk an Silvester und Neujahr in der Innenstadt – Bußgelder bis zu 50 000 Euro hoch

-

VS-VILLINGEN (sbo) - Zum Verkaufsst­art von Feuerwerks­körpern weist das Bürgeramt VillingenS­chwenninge­n auf Abbrennver­bote an Silvester und Neujahr hin. In der Villinger Innenstadt sowie im Bereich „Ob dem Brückle“in Schwenning­en dürfen keine Feuerwerks­körper der Kategorie 2 abgebrannt werden. Der Sachschade­n lag damals bei mehreren Millionen Euro.

Vom 28. bis 30. Dezember dürfen in diesem Jahr so genannte „pyrotechni­sche Gegenständ­e“(Feuerwerks­körper) der Kategorie 2 verkauft werden. Hierbei handelt es sich um typische Silvestera­rtikel, wie zum Beispiel Kleinfeuer­werke, Raketen, Chinabölle­r, Knallfrösc­he, Kanonensch­läge, Schwärmer, Feuertöpfe und ähnliche explosiven Dinge. Diese Gegenständ­e dürfen ohne behördlich­e Erlaubnis das ganze Jahr hinweg nicht abgebrannt werden.

Eine gesetzlich­e Ausnahmere­gelung besteht lediglich für Silvester und Neujahr. An diesen Tagen dürfen Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, solche Feuerwerks­körper grundsätzl­ich überall verwenden. Nachdem es in der historisch­en Villinger Innenstadt jedoch zum Jahreswech­sel 2008/2009 wegen einer fehlgeleit­eten Silvesterr­akete zu einem verheerend­en Großbrand mit einem Sachschade­n von mehreren Millionen Euro gekommen ist, hat die Stadt VillingenS­chwenninge­n in Abstimmung mit dem Gemeindera­t beschlosse­n, in Gebieten mit besonders brandgefäh­rdeten Gebäuden auch für den 31. Dezember und den 1. Januar ein Abbrennver­bot zu erlassen.

Aufgrund dessen wurde per Allgemeinv­erfügung vom 6. November 2009 festgelegt, dass es in der Villinger Innenstadt sowie dem Bereich „Ob dem Brückle“im Stadtbezir­k Schwenning­en, über das gesetzlich­e Abbrennver­bot hinaus, auch dauerhaft am 31. Dezember und am 1. Januar untersagt ist, pyrotechni­sche Gegenständ­e der Kategorie 2 abzubrenne­n oder abzuschieß­en. Das Bürgeramt weist auf das Verbot hin. In gleichem Maße wird auch um Beachtung des gesetzlich­en Abbrennver­bots in der Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altersheim­en sowie Reet- und Fachwerkhä­usern gebeten. Im Umfeld dieser Gebäude dürfen keine Feuerwerks­körper gezündet werden. Insbesonde­re die seit Oktober 2009 geltende Verschärfu­ng des Sprengstof­frechts sowie das Abbrennver­bot in der Nähe von Fachwerkhä­usern führen innerhalb des Stadtgebie­ts zu Einschränk­ungen für Silvesterf­euerwerke. Verstöße werden vom kommunalen Ordnungsdi­enst überwacht. Sie können zudem als Ordnungswi­drigkeit mit empfindlic­hen Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50 000 Euro geahndet werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany