„Diese Schilder stellen nur einen Hinweis dar“
Der Verkehrsrechtler Christian Janeczek zur Zulässigkeit privater Schilder vor Ein- und Ausfahrten
in- und Ausfahrt Tag und Nacht freihalten“: Solche Aufforderungen stehen auf vielen Schildern auf Privatgrundstücken. Doch bringen sie überhaupt etwas? Christina Bachmann hat darüber mit dem Juristen Christian Janeczek gesprochen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein . Darf jeder das Schild „Ein- und Ausfahrt Tag und Nacht freihalten“eigenständig aufhängen? Grundsätzlich müssen Einfahrten sowieso freigehalten werden. Diese Schilder stellen insofern nur einen zusätzlichen Hinweis dar. Im Grunde kann jeder an seiner Einfahrt ein solches Schild aufstellen. Es muss sich aber im privaten Bereich befinden, da auf öffentlichem Grund nur auf Antrag und Genehmigung Schilder aufgestellt werden dürfen. Was darf überhaupt auf so einem Schild stehen? Inwieweit darf das Parken eingeschränkt werden? Jeder kann darauf schreiben, was er möchte. Nach der Straßenverkehrsordnung ist zum Beispiel bei schmaler Fahrbahn auch das Parken gegenüber einer Einfahrt verboten. Wenn auf einem Schild allerdings „auch gegenüber“steht, obwohl keine schmale Fahrbahn vorhanden ist, muss sich ein parkender Autofahrer auch nicht danach richten. Was hat es für Konsequenzen, wenn Falschparker ein solches, privat angebrachtes Schild missachten? Im konkreten Fall kommt es darauf an, ob zivilrechtlich eine Besitzstörung vorliegt oder nicht. Wird eine Einfahrt zugeparkt, liegt eine sogenannte Besitzstörung vor. Der Besitzer der Einfahrt kann den Wagen dann abschleppen lassen und verlangen, dass ihm die Kosten ersetzt werden. Das hat aber nichts damit zu tun, ob auf einem Schild eine Abschleppmaßnahme angedroht wird oder ob gar kein Schild da hängt.