Viele Fragen zum Thema Erwerbsminderung
Bei der Telefonaktion der „Schwäbischen Zeitung“standen Experten Rede und Antwort
RAVENSBURG - Zwei Stunden, klingelnde Telefone und unzählige Leserfragen. Bei der Telefonaktion der „Schwäbischen Zeitung“standen Andreas Urban und Matthias Zimmer vom Regionalzentrum Ravensburg der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Rede und Antwort zum Thema Erwerbsminderungsrente. Die häufigsten Fragen im Überblick. Soll mein Sohn eine private Erwerbsminderungsversicherung abschließen? In der Berufsausbildung besteht bereits ein gesetzlicher Schutz für Erwerbsminderung. Ob dann noch zusätzlich privat vorgesorgt werden soll, ist eine andere Frage. Im Vorfeld einer solchen Entscheidung sollte ein Gespräch mit einem Altersvorsorgeberater der Deutschen Rentenversicherung stattfinden, um eine Altersvorsorgestrategie zu entwickeln und nicht unvorbereitet in die Gespräche mit einem Anbieter privater Vorsorge zu gehen. Wie viel darf ich zu meiner Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen? Seit Juli gibt es aufgrund des Flexirentengesetzes neue Regelungen in Bezug auf den Hinzuverdienst. Dies betrifft nicht nur die Altersrenten, sondern auch die Erwerbsminderungsrenten. Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, dürfen Sie bis zu 6300 Euro im Kalenderjahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Bis zu diesem Betrag hat der Hinzuverdienst keinerlei Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente muss die anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze individuell von der Rentenversicherung berechnet werden. Die Aufnahme einer Beschäftigung müssen Sie der Rentenversicherung mitteilen. Ich bin 1958 geboren, bin auf Dauer schwerbehindert und erhalte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Kann ich diese in eine Altersrente umwandeln? Aufgrund der Schwerbehinderung können Sie mit 61 Jahren die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln. Hinsichtlich der Auswirkungen auf Rentenhöhe und Abschläge empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung. Welchen Einfluss hat ein Schwerbehindertenausweis auf meinen Renteneintritt? Sofern Sie 35 anrechenbare Versicherungsjahre haben, kann sich der Schwerbehindertenausweis günstig auf den Rentenbeginn und die Rentenabschläge auswirken. Ob Sie einen Grad der Behinderung von 50 (mindestens erforderlich für einen Schwerbehindertenausweis) oder 100 Prozent haben, hat keinen Einfluss auf die Rentenhöhe. Ich hatte einen Arbeitsunfall, bin seither mit 70 Prozent dauerhaft schwerbehindert und beziehe nun eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft. Was kann ich als Rente erwarten? Die Rente der Berufsgenossenschaft (BG) kann Auswirkungen auf die Altersund Erwerbsminderungsrente haben. Das sollte bei einem Beratungsgespräch geklärt werden. Beide Renten dürfen einen Grenzwert nicht überschreiten. Dieser ist abhängig vom Grad der Beeinträchtigung und dem sogenannten Jahresarbeitsverdienst, der der Berechnung der BG-Rente zugrunde liegt. Wenn der Grenzwert überschritten wird, wird der Rentenbetrag der Rentenversicherung entsprechend gekürzt. Nach einem Unfall kann ich in meinem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten. Kann ich eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen? Die Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit 2002 nicht mehr. Seither unterscheidet man zwischen einer vollen und einer teilweisen Erwerbsminderung. Die Zuordnung ist abhängig von der Anzahl der Stunden, die man trotz der Erkrankung noch arbeiten kann. Von der Krankenkasse wurde ich dazu aufgefordert, eine Rehamaßnahme zu beantragen. Bin ich dazu verpflichtet? Wenn die Krankenkasse Sie schriftlich aufgefordert hat, sind Sie dazu verpflichtet, innerhalb der von der Kasse genannten Frist den Antrag zu stellen. Tun Sie das nicht, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlungen einstellen. In meinem Fall läuft die befristete Erwerbsminderungsrente bald aus, ohne dass ich aufgrund des gesundheitlichen Zustandes wieder voll arbeiten kann. Kann ich die Erwerbsminderungsrente auch über die Befristung hinaus beziehen? Wenn Sie sich über die Frist hinaus weiterhin erwerbsgemindert fühlen, können Sie vier bis fünf Monate vor Rentenende einen Weitergewährungsantrag stellen. Dazu muss der behandelnde Arzt einen aktuellen Befundbericht über die Entwicklung Ihrer Gesundheit erstellen. Dann besteht die Möglichkeit, dass die Erwerbsminderungsrente befristet weiter gewährt wird. Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie bei der Rentenversicherung Widerspruch einlegen. Ich habe erst zehn Jahre gearbeitet und kann wegen einer Krankheit meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Bekomme ich von der Rentenversicherung eine Umschulung? Wenn noch keine 15 Jahre Beitragszeit erreicht sind, ist die Arbeitsagentur für diese Art von Leistungen zuständig. Ab 15 Jahren Beitragszeit ist die Rentenversicherung zuständig. Welchen Einfluss haben Kinder auf den Renteneintritt? Zeiten der Kinderziehung sind rentenrechtliche Zeiten, die sich positiv auf den Rentenbeginn und auf die Höhe der Abschläge auswirken können. Das verhilft Frauen oft zu einer früheren Rente und geringeren oder gar keinen Abschlägen. Wie genau sich das auswirkt, muss in einer Beratungsstelle geklärt werden.