Pachtkonflikt: Gericht lehnt Stadt-Antrag ab
Betretungsverbot kann nun nicht sofort durchgesetzt werden
ROTTWEIL - Das Landwirtschaftsgericht am Amtsgericht Rottweil hat den Antrag der Stadt mit Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher auf einstweilige Verfügung gegen einen Spaichinger Landwirt abgelehnt. Der Beschluss wurde am Montagmorgen in Rottweil verkündet.
Es geht um etwa 30 Hektar Land, aufgeteilt auf rund 80 Flurstücke, das der Landwirt teils seit Jahrzehnten von der Stadt gepachtet hat. Die Stadt hatte dem Landwirt im Mai erstmals ein Betretungsverbot der Flächen ausgesprochen – Bürgermeister Schuhmacher persönlich hatte das Mähen zweier Grundstücke auf der Viehweide Mitte August durch Neffen des Landwirts, die im Betrieb mitarbeiten vor Ort unterbunden – und dies durchsetzbar machen wollen, notfalls auch mit der Polizei.
Dazu sollte die einstweilige Verfügung zum sofortigen Vollzug dienen.
Diese besondere Eilbedürftigkeit hat das Gericht mit der Vorsitzenden Richterin Annemarie Grimm nun abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt, der Streitwert wurde auf 4000 Euro festgelegt.
Jetzt kann die Stadt Berufung einlegen oder eine Klage einreichen.
Die Vorgeschichte ist lang: Der Landwirt war verärgert gewesen über nicht eingehaltene Zusicherungen über ein Baugrundstück und hatte sich dann beim Landkauf im Gewerbegebiet Eschenwasen quergestellt: Er wollte kein Geld, sondern wieder Land für die abgegebenen Flächen.
Das geschah dann auch in einem Umlegungsverfahren. In diesem Zusammenhang wurden die turnusgemäß zu verlängernden Pachtverträge 2013 unter die Bedingung gestellt, dass der Landwirt in der Gewerbegebietsfrage kooperiere.
Seither bewirtschaftet er mit seiner Familie – es arbeiten unter anderen auch die Neffen mit – in der Annahme des Fortbestehens der Pacht, weil keine Kündigung geschickt wurde, die Flächen weiter, ohne jedoch wie üblich mit einer Rechnung zur Pachtzahlung aufgefordert worden zu sein.
Bei den 30 Hektar handelt es sich um rund ein Drittel der Hoffläche, zumeist Wiesen und Weiden.