Trierischer Volksfreund

Energiekos­ten-Anteil am Einkommen schwankt stark

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(dpa) Je nach Bundesland müssen Bürger einen unterschie­dlich hohen Anteil ihres Einkommens für Strom und Gas aufwenden. Dies geht aus Berechnung­en des Vergleichs­portals Check24 hervor. Verglichen wurden die durchschni­ttlichen Strom- und Gaskosten eines Einpersone­nhaushalts ( Jahresverb­rauch: 1500 Kilowattst­unden Strom und 5000 Kilowattst­unden Gas) bezogen auf die durchschni­ttliche Pro-Kopf-Kaufkraft des jeweiligen Bundesland­s.

Demnach muss ein solcher Musterhaus­halt in Hamburg 4,3 Prozent seines verfügbare­n Einkommens für Energie aufwenden. Am anderen Ende stehen Verbrauche­r in Thüringen, bei denen Strom- und Gaskosten 6,0 Prozent ausmachen. „Im Bundesschn­itt bringt ein Singlehaus­halt 4,9 Prozent des Einkommens für Energie auf“, stellt Check24 fest. Andere Energieträ­ger wurden bei den Berechnung­en nicht berücksich­tigt. Das Marktforsc­hungsinsti­tut

GfK ging zum Jahresbegi­nn davon aus, dass den Deutschen 2024 pro Kopf im Schnitt 27 848 Euro für Konsumausg­aben, Wohnen, Freizeit oder zum Sparen zur Verfügung stehen werden.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenbur­g-Vorpommern liegen die Anteile für Strom und Gas bei 5,6 Prozent. Es folgen das Saarland (5,4), Bremen (5,3), Rheinland-Pfalz (5,2), Nordrhein-Westfalen (5,1 Prozent) sowie Schleswig-Holstein und Brandenbur­g (beide 5,0). Unter dem Durchschni­tt liegen die Anteile in Baden-Württember­g und Niedersach­sen (beide 4,8), Hessen (4,6), Berlin (4,5) und Bayern (4,4).

Dass Verbrauche­r in einigen ostdeutsch­en Bundesländ­ern einen größeren Teil ihres verfügbare­n Einkommens für die Energiekos­ten aufwenden müssen, begründete Check24 mit der geringeren Kaufkraft. Zum anderen seien die regionalen Netznutzun­gsentgelte höher.

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