Flaggen an Streifenwagen nicht in allen Ländern erlaubt
Polizisten in MecklenburgVorpommern dürfen ihre Streifenwagen zur FußballEuropameisterschaft mit Deutschlandfahnen dekorieren. In Berlin wird das allerdings nicht gerne gesehen.
BERLIN – Deutschlandfahnen an Polizeifahrzeugen sind während der Fußball-Europameisterschaft in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt. Innenminister Christian Pegel gibt sich bei dem Thema gelassen. Bei vergangenen Welt- und Europameisterschaften seien keine Probleme im Land und innerhalb der Landespolizei bekannt geworden, deshalb sehe man auch keine Schwierigkeiten für das Ereignis in diesem Sommer, erklärte der SPD-Politiker. Eine besondere Regelung gebe es nicht und es sei auch nicht beabsichtigt, eine solche zu erlassen.
In Berlin sind die Fähnchen dagegen nicht gestattet. Das sei nicht erlaubt, sagte eine Sprecherin der Berliner Polizei mit Verweis auf die Neutralitätspflicht. Während der EM von Mitte Juni bis Mitte Juli werden in der Hauptstadt sechs Spiele inklusive des Finales ausgetragen, zu denen Tausende Fußballfans in der Stadt erwartet werden.
Ähnlich wie Berlin handhaben es Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen. Deutschlandfahnen an Dienstfahrzeugen sind dort tabu. In Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen, wo ebenfalls EMSpiele geplant sind, gibt es dagegen keine solche Regelung. „Die Polizei NRW wird, wie auch in den vergangenen Europa- und Weltmeisterschaften, politisch neutral auftreten“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Düsseldorf. Sie werde sich vor allem weltoffen, professionell und bürgernah zeigen. „In der
Vergangenheit war dies eine Selbstverständlichkeit.“Das Innenministerium in BadenWürttemberg beabsichtigt ebenfalls kein entsprechendes Verbot für Polizisten. Die Beamten wüssten, dass sie auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds besondere Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen nehmen müssen. Es gebe daher keinen Bedarf für eine explizite Regelung zum Beispiel zum Umgang mit Flaggen, Fahnen oder Gesichtsfarben.
Anders lautet die Einschätzung aus Schleswig-Holstein: Die Polizei unterliege dem Neutralitätsgebot, argumentiert das Innenministerium in Kiel. Beamte müssten professionell, neutral und nach Recht und Gesetz handeln. Ähnlich sieht es das Thüringer Innenministerium: Unabhängig von der Fußball-EM zeige die Polizei generell keine Flaggen. Sollte sich doch an einem Dienstwagen ein Fähnchen finden, würde mit den Beamten gesprochen und das Fähnchen entfernt werden, so ein Ministeriumssprecher. Kompromissbereiter ist Sachsen-Anhalt: Es habe Verständnis für Polizisten, die während der Fußball-EM ihre Begeisterung für diesen Sport mit dem Anbringen privater Deutschlandfahnen bei geeigneten Gelegenheiten zeigen.