Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Lärm bei der Arbeit – wie ist die Rechtslage?
Was Arbeitgeber tun müssen, damit es nicht zu laut ist
Köln. Manche genießen Musik am Arbeitsplatz, während andere von der Dauerbeschallung gestört werden – dennoch teilen sich alle denselben Arbeitsraum. Ständiger Lärm kann aber nicht nur lästig sein, sondern auch die Gesundheit gefährden. Welche Rechte Sie bei Lärm am Arbeitsplatz haben und was Ihr Arbeitgeber tun muss, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitsumfeld angemessen ruhig ist.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen, auch in Bezug auf den Schutz vor Lärmbelastung, so die Arbeitsrecht-Fachanwältin Nathalie Oberthür. Das legen Gesetze wie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die Arbeitsstättenverordnung fest. Daher ist es wichtig, dass der Lärmpegel am Arbeitsplatz so niedrig wie möglich gehalten wird. Laut Oberthür muss der Arbeitgeber sogar eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um festzustellen, ob der Lärmpegel zu hoch ist. Wenn ja, muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen durchführen, die den Lärm reduzieren.
Aber: Das müssen nicht unbedingt Noise-Cancelling-Kopfhörer sein. Wer das Gefühl hat, der Lärm am Arbeitsplatz beeinträchtigt die Gesundheit, sollte das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Mögliche Lösungen könnten laut Oberthür sein, die Musik am Arbeitsplatz zu reduzieren oder ganz zu verbieten sowie die Bereitstellung von Kopfhörern, die Lärm dämpfen. Zwar ist der Arbeitgeber verpflichtet, für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu sorgen, er hat aber laut Oberthür die Freiheit, die geeigneten Maßnahmen zu wählen.