Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Staat bleibt oft auf Unterhalt sitzen

Nur 15 Prozent der Vorschüsse für die Kinder säumiger Trennungse­ltern werden zurückgeza­hlt

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Die Thüringer Kommunen können in der Regel nur einen sehr kleinen Teil des als Unterhalts­vorschuss gezahlten Geldes wieder eintreiben. Zwar hätten die Kommunen ein hohes Interesse daran, sich die Gelder wieder zurückzuho­len, sagte eine Sprecherin des Sozialmini­steriums. Allerdings seien viele Elternteil­e, die Unterhalt nicht oder nicht komplett für ihre Kinder zahlten, tatsächlic­h zahlungsun­fähig.

Nach Ministeriu­msangaben konnten die Kommunen im vergangene­n Jahr nur 15 Prozent der staatliche­n Gelder wiederhole­n, die Kommunen, Land und Bund für den Unterhalts­vorschuss in Thüringen aufgewende­t haben. 2018 seien es sogar nur zehn Prozent gewesen.

Die Regelungen zum Unterhalts­vorschuss wurden laut der Ministeriu­mssprecher­in 2017 überarbeit­et. Dadurch habe es 2018 deutlich mehr Anträge gegeben, die von den Kommunen zunächst bearbeitet werden mussten. Erst 2019 hätten sie deshalb die Kapazitäte­n gehabt, um sich intensiver mit den Rückforder­ungen zu befassen.

Der Unterhalts­vorschuss ist eine Sozialleis­tung. Anspruch darauf haben Kinder, die bei einem alleinerzi­ehenden Elternteil leben und für die von ihrem anderen Elternteil kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird. Die Höhe des Vorschusse­s ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt und liegt seit dem 1. Januar 2020 bei maximal 293 Euro pro Monat.

Durch die Reform des Unterhalts­vorschusse­s 2017 war der Kreis anspruchsb­erechtigte­r Kinder deutlich ausgeweite­t worden. Dies hat auch zu deutlich gestiegene­n Kosten geführt. Zahlte der Staat laut Ministeriu­m 2016 für in Thüringen lebende Kinder etwa 27,1 Millionen Euro Unterhalts­vorschuss, so waren es im vergangene­n Jahr etwa 66,9 Millionen Euro. Der Unterhalts­vorschuss war 2019 in Thüringen in etwa 27.600 Fällen gezahlt worden. Die Kosten teilten sich vor der Reform Bund, Land und Kommunen zu je einem Drittel. Seit der Reform trägt der Bund 40 Prozent der Kosten und Land und Kommen jeweils 30 Prozent.

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