Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Muss man für die Impfung extra Urlaub nehmen?
Welche Rechte Arbeitnehmer haben, die sich impfen lassen
Berlin.
Noch dürfen Betriebsärzte nicht in Unternehmen gegen Corona impfen. Arbeitnehmer sind deshalb auf Termine bei ihren Hausärzten oder in Impfzentren angewiesen. Oft wird ihnen dabei ein Termin zugewiesen – nicht selten auch werktags. Welche Rechte haben die Beschäftigten?
Muss der Arbeitgeber mir freigeben, wenn ich meine Impftermine wahrnehmen möchte? Grundsätzlich müssen Beschäftigte ihre Arzttermine, die der Gesundheitsvorsorge dienen und keinen aktuellen Anlass haben, außerhalb der Arbeitszeit vereinbaren. Dies ist aktuell jedoch nur schwer möglich. „In der derzeitigen Situation, in der Impftermine von den Impfzentren vorgegeben werden, können Beschäftigte diese Termine aber wahrnehmen“, sagt Christian Oberwetter, Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Muss ich dafür extra Urlaub nehmen oder einen freien Tag?
Die Regel ist: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Die Impfung ist für Beschäftigte – bis auf wenige Ausnahmen – freiwillig, sodass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, sein Personal hierfür bezahlt freizustellen, so Oberwetter: „Unter Umständen kann sich zwar ein Anspruch aus § 616 BGB (eine Art „Sonderurlaub“) ergeben; das ist jedoch keineswegs sicher, zumal diese Norm vertraglich häufig ausgeschlossen wird.“Im Zweifel müsste dafür Urlaub genommen oder Arbeitszeitguthaben abgebaut werden. Das gilt auch, wenn man Hilfsbedürftige zur Impfung begleitet.
Was gilt für den öffentlichen Dienst? Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes haben laut Deutschem Beamtenbund einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine ärztliche Behandlung – und damit auch für die Impfung. Dieser umfasse die Abwesenheitszeit inklusive Wegezeiten. Dies regele der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst.
Wie eindeutig ist die Rechtslage?
Da die Rechtslage nicht eindeutig ist, sollten Beschäftigte wegen der Impftermine auf die Firma zugehen, um gemeinsam eine Regelung zu treffen, empfiehlt Oberwetter. Arbeitgeber sollten ihrer Belegschaft aus eigenem Interesse entgegenkommen.