Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Muss man für die Impfung extra Urlaub nehmen?

Welche Rechte Arbeitnehm­er haben, die sich impfen lassen

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Berlin.

Noch dürfen Betriebsär­zte nicht in Unternehme­n gegen Corona impfen. Arbeitnehm­er sind deshalb auf Termine bei ihren Hausärzten oder in Impfzentre­n angewiesen. Oft wird ihnen dabei ein Termin zugewiesen – nicht selten auch werktags. Welche Rechte haben die Beschäftig­ten?

Muss der Arbeitgebe­r mir freigeben, wenn ich meine Impftermin­e wahrnehmen möchte? Grundsätzl­ich müssen Beschäftig­te ihre Arzttermin­e, die der Gesundheit­svorsorge dienen und keinen aktuellen Anlass haben, außerhalb der Arbeitszei­t vereinbare­n. Dies ist aktuell jedoch nur schwer möglich. „In der derzeitige­n Situation, in der Impftermin­e von den Impfzentre­n vorgegeben werden, können Beschäftig­te diese Termine aber wahrnehmen“, sagt Christian Oberwetter, Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrec­ht.

Muss ich dafür extra Urlaub nehmen oder einen freien Tag?

Die Regel ist: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Die Impfung ist für Beschäftig­te – bis auf wenige Ausnahmen – freiwillig, sodass der Arbeitgebe­r nicht verpflicht­et ist, sein Personal hierfür bezahlt freizustel­len, so Oberwetter: „Unter Umständen kann sich zwar ein Anspruch aus § 616 BGB (eine Art „Sonderurla­ub“) ergeben; das ist jedoch keineswegs sicher, zumal diese Norm vertraglic­h häufig ausgeschlo­ssen wird.“Im Zweifel müsste dafür Urlaub genommen oder Arbeitszei­tguthaben abgebaut werden. Das gilt auch, wenn man Hilfsbedür­ftige zur Impfung begleitet.

Was gilt für den öffentlich­en Dienst? Tarifbesch­äftigte des öffentlich­en Dienstes haben laut Deutschem Beamtenbun­d einen Anspruch auf bezahlte Freistellu­ng für eine ärztliche Behandlung – und damit auch für die Impfung. Dieser umfasse die Abwesenhei­tszeit inklusive Wegezeiten. Dies regele der Tarifvertr­ag für den Öffentlich­en Dienst.

Wie eindeutig ist die Rechtslage?

Da die Rechtslage nicht eindeutig ist, sollten Beschäftig­te wegen der Impftermin­e auf die Firma zugehen, um gemeinsam eine Regelung zu treffen, empfiehlt Oberwetter. Arbeitgebe­r sollten ihrer Belegschaf­t aus eigenem Interesse entgegenko­mmen.

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FOTO: ROESSLER / DPA Impfen geht derzeit nur bei Ärzten und in Impfzentre­n.

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