Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Anglerschein jetzt schon beantragen
Zweite Prüfung des Jahres im November
LANDKREIS. Die zweite Fischerprüfung des Jahres 2017 wird am Samstag, dem 18. November abgenommen. Interessierte sollten sich schon jetzt kümmern, denn es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, heißt es in einer Pressemitteilung der Unteren Fischereibehörde des Unstruthainich-kreises.
Dazu gehörten die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang eines Fischereiverbandes oder -vereins sowie der Nachweis über die entrichtete Prüfungsgebühr. Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang sei bis zum 11. Oktober möglich. Grundsätzlich sei die Prüfung bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seine Hauptwohnung hat. Mit Einwilligung des örtlichen Amtes könne die Prüfung auch bei einer anderen Fischereibehörde abgelegt werden.
Zulassungsanträge sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Untere Fischereibehörde des Unstruthainich-kreises, Lindenbühl 28/29 in 99974 Mühlhausen, einzureichen. Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung. Die nötigen Formulare gibt es dort und beim Anglerverein Mühlhausen, Schwanenteichallee 48, Telefon. (03601) 81 38 05. Die Prüfung kostet 15 Euro zahlbar bis zum Anmeldeschluss .
● Weitere Auskünfte bei der Unteren Fischereibehörde, Thomas-müntzer-straße in Mühlhausen, Tel. /