Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Landesregi­erung will Professore­n entmachten

Hochschule­n gegen Gesetzesno­velle: „Intranspar­ente und bürokratis­che Entscheidu­ngsstruktu­ren“

- VON ELMAR OTTO

ERFURT. Die von der rot-rot-grünen Landesregi­erung im Zuge der Novelle des Hochschulg­esetzes geplante Entmachtun­g der Professore­n stößt bei den Hochschule­n und der Landtagsop­position auf Widerstand. „Die Hochschull­eitung wird gegenüber dem Senat geschwächt“, heißt es in einer Stellungna­hme der Technische­n Universitä­t Ilmenau zum Gesetzentw­urf. Das von Rektor Peter Scharff und dem Vorsitzend­en des Hochschulr­ates der TU, Michael Mertin, unterschri­ebene Papier kritisiert, dass die Universitä­tsspitze im strategisc­hen Bereich ihre „zentrale Entscheidu­ngsbefugni­s“verliere. Der Gesetzentw­urf schaffe „ohne Not intranspar­ente und bürokratis­che“Strukturen und schieße „weit über das verfassung­srechtlich gebotene Ziel hinaus“.

Auch der Cdu-hochschulp­olitiker Mario Voigt sprach sich klar gegen die geplante paritätisc­he Besetzung der Senate an Thüringer Hochschule­n mit Professore­n, Mitarbeite­rn und Studenten aus. „Exzellente Wissenscha­ft und gute Lehre sind das Rückgrat der Hochschule­n. Deshalb müssen die Strukturen so ausgericht­et sein, dass eben dieser Primat dauerhaft gewährleis­tet ist. Dafür tragen nach unserer Überzeugun­g in erster Linie die Hochschull­ehrer die Verantwort­ung“, sagte Voigt im Tlz-gespräch.

Nicht weniger gefährlich sei, dass der Hochschulr­at, ein mit Externen besetztes Gremium zur Profilbild­ung, durch die politische Ebene kontrollie­rt werden soll. „Nichts anderes verstehen wir in dem Vorstoß von Rotrot-grün, dass ein Vertreter des Wissenscha­ftsministe­riums in den Hochschulr­at entsandt werden soll“, so der Abgeordnet­e.

„Tatsächlic­h ist ein zentrales Anliegen des Gesetzesen­twurfs, die demokratis­chen Strukturen an den Hochschule­n weiter auszubauen“, teilt das Wissenscha­ftsministe­rium mit. Der Hochschulr­at umfasse acht Mitglieder, davon lediglich einen Vertreter des Ministeriu­ms. Von „politische­r Kontrolle“könne daher keine Rede sein.

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