Thüringische Landeszeitung (Jena)
2,50 Meter nicht verhandelbar
Stadt will LichtmastenWerbung neu regeln – für Plakate soll Mindesthöhe gelten – Vereine können Leiter borgen
JENA. Der Kommunalservice Jena (KSJ) will Ordnung in die Werbung an den Laternenpfählen bringen. Statt irgendwo am Mast die Pappe aufzuhängen, sollen Veranstalter und Vereine in Zukunft vorgegebene Montagepunkte nutzen. Es bestehen Zweifel, ob ehrenamtliche Vereinsmitglieder das hinbekommen. Im Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates wurde der Beschluss auf die nächste Sitzung verschoben.
„Neufassung der Satzung der Stadt Jena über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen“, so heißt der etwas sperrige Beschlussname, in dem ein Punkt die neue Laternenwerbung ist. KSJ-Werkleiter Uwe Feige nannte im Beschlussantrag einige Dinge, die für die Einführung sprechen: die Einhaltung des lichten Raumes und somit die Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs, die Freihaltung von Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie Fußgängerüberwegen und ein geordnetes Stadtbild.
Abteilungsleiter Denis Steger wies im Ausschuss darauf hin, dass auch heute schon gesetzliche Regelungen eigentlich vorsehen, dass unter Gehwegen mindestens 2,50 Meter Durchgangsbreite bleiben müsse. Aus Sicherheitsgründen sei das Lichtraumprofil „nicht verhandelbar“. Diese bundeseinheitliche Vorschrift gelte für Private, Gewerbetreibende, Vereine und Parteien gleichermaßen.
Im Stadtentwicklungsausschuss gab es wie auch schon im KSJ-Werkausschuss auch kritische Stimmen. „Vielleicht sollte man die Kirche einfach mal im Dorf lassen“, sagte Reinhard Wöckel von der Linken. Er selbst hat bereits Plakat-Montage-Erfahrungen und stellt die Frage in den Raum, wie oft sich Fußgänger beim Gehen denn schon tatsächlich den Kopf an Plakaten gestoßen hätten?
Der KSJ legte mit weiteren Argumenten nach, die für Schilderaufnahmepunkte sprechen: Das unsachgemäße Anbringen von Plakate führe bisweilen auch zu Schäden an den Laternenmasten. Eventuelle Ausgaben für den Kauf eines Plakat-Aufnahmesystem verursachten daher unterm Strich nicht einmal Mehrkosten beim KSJ, weil Reparaturkosten entfallen. Einen Ergänzungsantrag für die Koalition brachten die Stadträte Thomas Gerlitz (SPD) und Heiko Knopf (Grüne) im Stadtentwicklungsausschuss ein. Er hat drei Punkte: Vor der Investition in ein festes Werbeträgersystem an Lichtmasten wird dem Stadtrat eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt, welche im Werkausschuss KSJ und im Stadtentwicklungsausschuss beraten wird. Zudem soll die 50prozentige Gebührenermäßigung für gemeinnützige Organisationen keine „Kann-Bestimmung“sein, sondern grundsätzlich gelten. Und gemeinnützige Vereine können zudem wie bisher 30 Plakate im Jahr zwei Wochen lang gebührenfrei an Laternen aufhängen.
„Wir haben das Ziel, möglichst niederschwellige und praxistaugliche Regelungen zu finden“, sagte Thomas Gerlitz (SPD), der die Sitzung auch leitete. Allerdings habe er den Eindruck, dass der KSJ in der Frage der Mindesthöhe offenbar keinen Spielraum habe. Die 2,50 Meter sollten nach seinen Informationen nur dort gelten, wo Laternenmasten an Fußwegen stehen. Dort, wo mit Fußgängern oder gar Fahrzeugen nicht zu rechnen sei, könnte Montagepunkte auch niedriger sein. Überdies sei es positiv, dass die Gebührenermäßigung nunmehr für alle Sondernutzungen gelte.
CDU-Stadträtin und Wenigenjenas Ortsteilbürgermeisterin Rosa Maria Haschke hat gewisse grundsätzliche Probleme mit der neuen Satzung, die an Umfang deutlich gewonnen habe. „Unsere gesellschaftliches Leben lässt sich nicht in das Raster einer Gebührensatzung pressen“, sagt sie. Bei allem Verständnis für den Wunsch, einen möglichst umfassenden Katalog und Rechtssicherheit zu schaffen, wäre ihr ein groberes Raster lieber. In jedem Fall müsse die Regelung beibehalten werden, dass gemeinnützige Vereine eine bestimmte Anzahl von Gratisplakaten aufhängen könnten. Veranstaltungswerbung spiegele auch die kulturelle Vielfalt in Jena wider.
Seitens des Kommunalservices wird gemeinnützigen Vereinen überdies noch folgende Hilfe angeboten: Um Ehrenamtlern die Arbeit bei der Plakatierung auf mindestens 2,50 Meter zu erleichtern, verleiht der KSJ den Vereinen dann kostenlos eine Leiter.
Bis zu 30 Plakate pro Jahr sollen frei bleiben