Thüringische Landeszeitung (Jena)
Neue Zukunftsabteilung im Finanzministerium
RotRotGrün legt Schwerpunkt bei EGovernment und Digitalisierung – zusätzliche Mitarbeiter
ERFURT. Im Thüringer Finanzministerium wird eine neue Abteilung „E-Governemt und IT“eingerichtet. In der bisher dafür zuständigen Referatsgruppe arbeiten nach Ministeriumsangaben 24 Bedienstete. Dafür seien insgesamt vier zusätzliche Dienstposten nötig gewesen.
Zum 1. Januar 2019 solle die Abteilung ihre Arbeit aufnehmen, bestätigte Finanzstaatssekretär Hartmut Schubert (SPD) auf Anfrage dieser Zeitung. Die Zahl der Abteilungen im Ministerium erhöht sich damit auf fünf.
„Es gibt keinen Personalaufwuchs, nur eine Verschiebung“, betonte Schubert. Das Personalentwicklungskonzept gelte. Bis 2025 seien 199 Stellen abzubauen. „Etwas anderes können wir uns auch gar nicht leisten“, sagte Schubert auch mit Blick auf die schwierigen Gesprächen mit den anderen Ministerien, die Personal abbauen müsste. Er versicherte, das Finanzministerium habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber mit der neuen Abteilung „E-Government und IT“, die für die gesamte Landesverwaltung und auch für die Kommunen arbeite, könnten die Herausforderungen der Digitalisierung gemeistert werden.
Die organisatorischen Veränderungen seien notwendig, um der zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen Rechnung zu tragen, so der Staatssekretär. Nur so könnten die anstehenden Aufgaben im Bereich E-Government wirklich effizient wahrgenommen und dieser Bereich effektiv weiterentwickelt werden. Externe Anforderungen an Behörden müssten mit den internen Abläufen in Einklang gebracht werden. Hierzu müssten viele Verwaltungsprozesse in Zukunft vollständig elektronisch abgebildet werden.
ERFURT. Quereinsteiger, wie beispielsweise aus dem aktiven Dienst ausscheidende Feldjäger, könnten bei der Polizei bald die Möglichkeit haben, direkt in ein Beamtenverhältnis bei der Polizei in Thüringen übernommen zu werden. Ein Ministeriumsentwurf der neuen Polizeilaufbahnverordnung für Thüringen sieht das vor. Das Papier befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung, bestätigte ein Sprecher des Thüringer Innenministeriums auf TLZ-Anfrage.
Bewerbern bei der Thüringer Polizei, die ein einschlägiges Studium absolviert und über mindestens zweieinhalb Jahre Berufserfahrung verfügen, könne der Quereinstieg als Kriminalhauptkommissar ermöglicht werden – so steht es im Verordnungsentwurf.
Das Personal-Potenzial unter den ehemaligen Feldjägern ist allerdings nicht sonderlich groß. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jörg Henke, hatte das mit einem Antrag suggeriert, der im letzten Plenum eingebracht, aber nicht mehr behandelt wurde. Henke teilte via Pressestelle mit: „Der Personalnotstand bei der Polizei ist nicht länger hinzunehmen. Um für eine schnelle Abhilfe zu sorgen fordert die AfD-Fraktion deshalb, ehemaligen Feldjägern den Zugang zum polizeilichen Dienst zu eröffnen.“
Diesen Zugang, so der Ministeriumssprecher, gebe es bereits. Denn seit Beginn der Legislatur werde auch auf die ausscheidenden Feldjäger geschaut. Man befinde sich dazu mit dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr im Austausch zu möglichen Kandidaten. Allerdings: Die Zahlen des Innenministeriums legen an dieser Stelle nahe, dass die forcierte Einstellung von einstigen Feldjägern nicht geeignet ist, das Personalproblem bei der Thüringer Polizei zu lösen. 200 Polizisten sollen zwischen 2017 und 2019 zusätzlich eingestellt werden. Während der gesamten Legislaturperiode scheiden aber gerade einmal 22 Feldjäger in Thüringen aus dem aktiven Dienst aus, bezieht sich der Ministeriumssprecher auf Zahlen, die dem Haus von Innenminister Georg Maier (SPD) vom Berufsförderungsdienst übermittelt worden seien. „Nach uns übermittelten Erkenntnissen streben keinesfalls alle ausscheidenden Feldjäger eine Polizeilaufbahn an“, so der Ministeriumssprecher.
Dass die potenziellen Bewerberzahlen aus den Reihen der Feldjäger so gering sind, berge allerdings auch den Vorteil, dass eine detaillierte Einzelfallprüfung der vorhandenen Fähigkeiten und beamtenrechtlichen Voraussetzungen möglich sei – und „damit gegebenenfalls eine direkte Übernahme in das Beamtenverhältnis“.
22 Feldjäger scheiden in vier Jahren aus