Thüringische Landeszeitung (Jena)
Einsparungen beim elektronischen Rechtsverkehr noch nicht definiert
Justizministerium: Ohne durchgängig digitale Bearbeitung wird kein Geld eingespart werden können
ERFURT. Technisch wird bereits mit Hochdruck an der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Thüringen gearbeitet. Im Januar 2018 soll es Gerichten möglich sein, damit verbindlich zu arbeiten.
In den Antworten zur Kleinen Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck hat die Justizstaatssekretärin Silke Albin untermauert, dass es per 1. Januar 2018 losgehen soll. Allerdings, das kritisiert der CDU-Abgeordnete, fehle ein „Akzeptanzmanagement“für die Umstellung. „Die Landesregierung bleibt bei ihren Planungen hinter dem Möglichen. Insbesondere angesichts des hohen Durchschnittsalters in der Thüringer Justiz muss ein Akzeptanzmanagement ausgebaut werden“, so Kowalleck. Informationsmaterial auszudrucken und eine Informationsveranstaltung im Oktober des laufenden Jahres „sind völlig unzureichende Maßnahmen“, sagt er der TLZ.
Bis 2018 sollen die drei Phasen zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehr in Thüringen abgeschlossen sein. In der ersten Phase seien Basisdienste für die einheitliche Bearbeitung von Post-Ein- und -Ausgang geschaffen worden, heißt es aus dem Ministerium. Mit der Pilotierung der Einführung des E-Rechtsverkehrs an einem Gericht startete die zweite Phase bereits – und in einem dritten und letzten Schritt sollen dann die anderen Gerichte schrittweise ebenfalls angebunden werden. Zeitliche Angaben dazu gibt es allerdings nicht – lediglich das Abschlussdatum ist mit dem 1. Januar 2018 bereits gesetzt. Am Verwaltungsgericht Weimar, so die Auskunft zur zweiten Phase, läuft derzeit der Austausch von Akten und Schriftsätzen zwischen dem Gericht und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf dem rechtsverbindlichen elektronischen Weg. Die Kenntnisse aus dieser Arbeitsweise sollen für die Einführung an den anderen Gerichten zu Rate gezogen werden.
Wie hoch die erhofften Einsparungen in Thüringen durch die Umstellung auf elektronische Bearbeitung von Vorgängen sein werden, dazu lässt sich die Staatssekretärin bisher nicht in die Karten schauen – wohl deshalb, weil das aus dem Ministerium heraus derzeit nicht zu beantworten ist. Solange keine „durchgängig medienbruchreife Gesamtbearbeitung einer Verwaltungsoder Rechtssache“erfolgen könne, seien keine Einsparungen zu erwarten. Heißt also: Die Zeit, in der parallel auf Papier und elektronisch gearbeitet wird, soll so gering wie möglich gehalten werden. Entscheidend für künftige Einsparungen werde sein, „auf welche Zeiträume sich ein Nebeneinander von papiergebundenen und digitalen Arbeitsweisen“erstreckt.
Was Kowalleck stark verwundert ist der Umstand, dass zwar an der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zum 1. Januar 2018 festgehalten werden soll, allerdings keine flächendeckender Start zu diesem Zeitpunkt für die elektronische Akte vorgesehen ist. Zumindest die Pilotierung sollte aus Sicht des Unionsabgeordneten zu diesem Zeitpunkt erfolgen. „Das würde personal- und materialaufwendige Medienbrüche vermeiden“, sagt er.