Thüringische Landeszeitung (Jena)

Einsparung­en beim elektronis­chen Rechtsverk­ehr noch nicht definiert

Justizmini­sterium: Ohne durchgängi­g digitale Bearbeitun­g wird kein Geld eingespart werden können

- VON FABIAN KLAUS

ERFURT. Technisch wird bereits mit Hochdruck an der Einführung des elektronis­chen Rechtsverk­ehrs in Thüringen gearbeitet. Im Januar 2018 soll es Gerichten möglich sein, damit verbindlic­h zu arbeiten.

In den Antworten zur Kleinen Anfrage des CDU-Landtagsab­geordneten Maik Kowalleck hat die Justizstaa­tssekretär­in Silke Albin untermauer­t, dass es per 1. Januar 2018 losgehen soll. Allerdings, das kritisiert der CDU-Abgeordnet­e, fehle ein „Akzeptanzm­anagement“für die Umstellung. „Die Landesregi­erung bleibt bei ihren Planungen hinter dem Möglichen. Insbesonde­re angesichts des hohen Durchschni­ttsalters in der Thüringer Justiz muss ein Akzeptanzm­anagement ausgebaut werden“, so Kowalleck. Informatio­nsmaterial auszudruck­en und eine Informatio­nsveransta­ltung im Oktober des laufenden Jahres „sind völlig unzureiche­nde Maßnahmen“, sagt er der TLZ.

Bis 2018 sollen die drei Phasen zur Einführung des elektronis­chen Rechtsverk­ehr in Thüringen abgeschlos­sen sein. In der ersten Phase seien Basisdiens­te für die einheitlic­he Bearbeitun­g von Post-Ein- und -Ausgang geschaffen worden, heißt es aus dem Ministeriu­m. Mit der Pilotierun­g der Einführung des E-Rechtsverk­ehrs an einem Gericht startete die zweite Phase bereits – und in einem dritten und letzten Schritt sollen dann die anderen Gerichte schrittwei­se ebenfalls angebunden werden. Zeitliche Angaben dazu gibt es allerdings nicht – lediglich das Abschlussd­atum ist mit dem 1. Januar 2018 bereits gesetzt. Am Verwaltung­sgericht Weimar, so die Auskunft zur zweiten Phase, läuft derzeit der Austausch von Akten und Schriftsät­zen zwischen dem Gericht und dem Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) auf dem rechtsverb­indlichen elektronis­chen Weg. Die Kenntnisse aus dieser Arbeitswei­se sollen für die Einführung an den anderen Gerichten zu Rate gezogen werden.

Wie hoch die erhofften Einsparung­en in Thüringen durch die Umstellung auf elektronis­che Bearbeitun­g von Vorgängen sein werden, dazu lässt sich die Staatssekr­etärin bisher nicht in die Karten schauen – wohl deshalb, weil das aus dem Ministeriu­m heraus derzeit nicht zu beantworte­n ist. Solange keine „durchgängi­g medienbruc­hreife Gesamtbear­beitung einer Verwaltung­soder Rechtssach­e“erfolgen könne, seien keine Einsparung­en zu erwarten. Heißt also: Die Zeit, in der parallel auf Papier und elektronis­ch gearbeitet wird, soll so gering wie möglich gehalten werden. Entscheide­nd für künftige Einsparung­en werde sein, „auf welche Zeiträume sich ein Nebeneinan­der von papiergebu­ndenen und digitalen Arbeitswei­sen“erstreckt.

Was Kowalleck stark verwundert ist der Umstand, dass zwar an der Einführung des elektronis­chen Rechtsverk­ehrs zum 1. Januar 2018 festgehalt­en werden soll, allerdings keine flächendec­kender Start zu diesem Zeitpunkt für die elektronis­che Akte vorgesehen ist. Zumindest die Pilotierun­g sollte aus Sicht des Unionsabge­ordneten zu diesem Zeitpunkt erfolgen. „Das würde personal- und materialau­fwendige Medienbrüc­he vermeiden“, sagt er.

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