Thüringische Landeszeitung (Jena)
Wofür Mieter zahlen müssen
Hausmeister, Versicherungen, Wasser oder Grundsteuer sind Posten in der Betriebskostenabrechnung
WEIMAR. Viele Mieter können sich freuen: Die Betriebskosten sinken, berichtet der Deutsche Mieterbund. Grund ist das vergleichsweise niedrige Preisniveau für Öl und Gas. Heizen und die Versorgung mit Warmwasser werden daher oft günstiger. Heizung und Warmwasser sind nicht die einzigen Posten in der Betriebskostenabrechnung. Wofür Mieter oft noch zahlen:
Wasser: Neben dem Warmwasserverbrauch wird auch der Verbrauch von Kaltwasser abgerechnet. Nach Angaben des Mieterbundes erfolgt die Abrechnung oft nach dem Verteilerschlüssel „Wohnfläche“. Nur im Neubaubereich muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Grundsteuer: Auch an der Grundsteuer müssen sich Mieter beteiligen. In der Betriebskostenverordnung taucht dieser
Posten mit der etwas umständlichen Bezeichnung „laufende öffentlichen Lasten des Grundstücks“auf.
Hausmeister: Haus-, Treppenund Straßenreinigung, Gartenpflege, Überwachung der Heizung, der Warmwasserversorgung und des Fahrstuhls – das sind typische Aufgaben des Hausmeisters. Die Kosten dafür kann der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung geltend machen.
Müllbeseitigung: Die Ausgaben für die Müllabfuhr tauchen in der Betriebskostenabrechnung ebenfalls meist auf. Aber Achtung: Nicht rechtens ist es laut Mieterbund, Kosten für die Beseitigung von Bauschutt oder Sperrmüll abzurechnen. Sach- und Haftpflichtversicherungen: Kosten für Versicherungen des Gebäudes können an die Mieter weitergegeben werden. Hierunter fallen zum Beispiel Policen gegen Feuer-,
Sturm- und Wasserschäden, aber auch Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug. Straßenreinigung und
Schornsteinfeger: Die von der Gemeinde erhobenen Gebühren und die Kosten für die Säuberung der Straßen und Fußwege können Vermieter auf die Mieter umlegen. Gleiches gilt für die Kosten des Winterdienstes und Ausgaben für den Schornsteinfeger.