Thüringische Landeszeitung (Jena)
Hammerschläge auf die Füße
Prozess am Landgericht Meiningen wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung hat begonnen
EISENACH. Sie behandelten ihn wie ihren Hund, schlugen ihm mit einem Hammer auf die Füße, schoren ihm zum Teil die Haare ab, ließen ihn Popel von ihren Händen lecken – welches Martyrium ein 21-jähriger Gerstunger zwischen Weihnachten und Silvester 2015 in einer Eisenacher Wohnung ertragen musste, versucht das Landgericht Meiningen seit Mittwoch in einem Strafprozess zu klären. Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung.
Der Geschädigte, der wegen eines anderen Strafverfahrens gerade selbst in Untersuchungshaft sitzt, trat mit seinem Anwalt als Nebenkläger auf. Folglich kam er mit zwei der drei Angeklagten durch den Häftlingseingang in den Gerichtssaal. Nicht das einzig Bemerkenswerte des ersten Prozesstages, bei dem sich Abgründe auftaten, was sich in der Wohnung der dritten Angeklagten, einer Eisenacherin (41), abspielte. Alkohol und Crystal Meth hatten alle vier intus, als sie sich wahrscheinlich am Abend des 26. Dezember in der Wohnung eines Kumpels in Eisenach trafen.
Wie ein junger Hund sei der Angeklagte dabei im Scherz – das ist noch nicht ganz geklärt – von dem Kumpel zum Hauptangeklagten weitergereicht worden. Schon dort habe der ehemalige Kickboxer das Opfer geschlagen. Zu viert sei man dann in die Wohnung der Frau. Dort musste der 21-Jährige stundenlang regungslos auf dem Boden sitzen und bekam Schläge, wenn er sich bewegte. Laut Anklage wurde er mit aufgeschnittener Unterhose zum Tanzen und Aufwaschen gezwungen. Mit einem Hammer schlug ihm die Frau auf den linken Fuß, der 32 Jahre alte Hauptangeklagte soll ihm mit einem Gasbrenner beide Hände verbrannt haben.
Hintergrund soll ein Gerücht gewesen sein, nachdem der 21Jährige am Tod eines Menschen schuld sei, weil er ihm Badesalz als Crystal Meth verkauft haben soll. Was davon stimmt, ließ sich nach der Anhörung der Angeklagten und einiger Zeugen des ersten Abends noch nicht zweifelsfrei klären. Allerdings gibt es ein Teilgeständnis der Frau, in dem sie zwei Hammerschläge eingeräumt hat. Sie hatte den dritten Angeklagten außerdem dazu ermutigt, seine Wut am Opfer auszulassen.
Der Hauptangeklagte indes schweigt. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft außerdem vor, das Opfer in der Vorsilvesternacht zu einem versuchten Einbruch in einen Army-Shop in Eisenach gezwungen zu haben. Auf einem Handy-Video des Angeklagten identifizierte ihn ein Polizist später an seiner Stimme: „Mach Alter, nu mach schon!“Der Prozess geht im September weiter.