Thüringische Landeszeitung (Gera)
Grundrechte stark eingeschränkt
Erfurter Bürger schreiben Brandbrief an die Bundeskanzlerin und die Landesregierung
Werden elementare Rechte im Zuge der Corona-Krise vom Staat eingeschränkt? Eine Gruppe von Bürgern um die Erfurter Rechtsanwältin Katharina Laschinski meint, ja und hat sich unter anderem an die Bundeskanzlerin und die Thüringer Landesregierung gewandt. In dem dieser Zeitung vorliegenden Schreiben ist davon die Rede, dass die derzeitigen Bedingungen „im Wesentlichen verfassungswidrig“seien.
Die Beschränkung nahezu sämtlicher Grundrechte und bürgerlicher Grundfreiheiten sei eine große Gefahr für das Land, heißt es weiter. Mit beängstigender Selbstverständlichkeit werde in einer sicher nie dagewesenen Ausnahmesituation der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, die Handlungs-, Berufs-, Religions-, Kunst- und Informationsfreiheit, den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, das Rechtsstaatsund Demokratieprinzip, die Gewaltenteilung sowie den Parlamentsvorbehalt durchgesetzt.
Er teile die Sorgen, die in dem Schreiben zum Ausdruck kommen, sagt der Präsident der Rechtsanwaltskammer Thüringen, Jan Helge Kestel. Bei der Vielzahl der teilweise intensiven Eingriffe in die Grundrechte sei zu hinterfragen, „ob die notwendige Güterabwägung stets mit hinreichender Gründlichkeit vorgenommen wurde und wird“, so Kestel.
Justizminister Dirk Adams (Grüne) sei sich bewusst, dass die jetzige Situation für jeden Einzelnen eine große Herausforderung darstelle, betont sein Sprecher. Aufgrund der sich ständig ändernden Entwicklung der Infektionslage werde die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen immer wieder in den Blick genommen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebot weiter entsprechen.
Der Bundessprecher der Initiative „Mehr Demokratie“, Ralf-Uwe Beck, sagt, es sei wichtig, die Maßnahmen kritisch zu begleiten und gegebenenfalls zu evaluieren.
Das Gefängnis in Untermaßfeld (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) steht derzeit unter Corona-Verdacht. Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte eine entsprechende Erklärung der Gefangenengewerkschaft. Demnach soll sich der für die Haftanstalt zuständige Arzt mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert haben. Daraufhin sei für die Gefangenen der Einschluss angeordnet worden, so das Justizministerium. Damit befinden diese sich derzeit auf ihren Hafträumen. Weitere Maßnahmen würden in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises eingeleitet. Unter anderem seien Tests bei den Häftlingen geplant, um mögliche Infektionen zu erkennen und eine weitere Ausbreitung verhindern zu können, heißt es.