Thüringische Landeszeitung (Gera)

Tunis will Fall Sami A. selbst klären

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Sofiène Sliti, Sprecher der für Terrorismu­s zuständige­n Staatsanwa­ltschaft in Tunis, zeigte sich unbeeindru­ckt von dem Urteil des Oberverwal­tungsgeric­htes in Münster. Sami A. sei tunesische­r Staatsbürg­er und stehe allein unter der Hoheit der tunesische­n Justiz, erklärte er am Donnerstag unserer Redaktion. „Im Anti-Terror-Gesetz unseres Landes ist eindeutig geregelt, dass nur die tunesische Justiz für mögliche Terrortate­n zuständig ist – egal, ob sie innerhalb oder außerhalb Tunesiens verübt wurden.“Das Ganze sei daher eine Frage des tunesische­n Rechts und der staatliche­n Souveränit­ät Tunesiens.

Der von den deutschen Sicherheit­sbehörden als islamistis­cher Gefährder eingestuft­e Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschobe­n worden. Zu Unrecht, wie das nordrhein-westfälisc­he Oberverwal­tungsgeric­ht am Mittwoch letztinsta­nzlich entschied. Die deutschen Behörden müssen den 42-Jährigen zurückhole­n.

Wenn sich Sami A. etwas habe zuschulden kommen lassen, werde das vor einem tunesische­n Gericht geklärt und nicht in Deutschlan­d, sagte dagegen Sliti. Bis heute jedoch sei kein offizielle­s Ersuchen von deutscher Seite eingegange­n, Sami A. auszuliefe­rn. Abgesehen davon gebe es derzeit „in rechtliche­r wie in praktische­r Hinsicht“keine Möglichkei­t für Sami A., auf eigene Faust nach Deutschlan­d zurückzure­isen. Gegen ihn laufe ein Ermittlung­sverfahren, sein Reisepass sei abgelaufen und von den Behörden konfiszier­t worden. (geh)

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Sami A., hier in Bochum. Foto: Funke Foto Services

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