Thüringische Landeszeitung (Gera)
Tunis will Fall Sami A. selbst klären
Sofiène Sliti, Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunis, zeigte sich unbeeindruckt von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster. Sami A. sei tunesischer Staatsbürger und stehe allein unter der Hoheit der tunesischen Justiz, erklärte er am Donnerstag unserer Redaktion. „Im Anti-Terror-Gesetz unseres Landes ist eindeutig geregelt, dass nur die tunesische Justiz für mögliche Terrortaten zuständig ist – egal, ob sie innerhalb oder außerhalb Tunesiens verübt wurden.“Das Ganze sei daher eine Frage des tunesischen Rechts und der staatlichen Souveränität Tunesiens.
Der von den deutschen Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Zu Unrecht, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch letztinstanzlich entschied. Die deutschen Behörden müssen den 42-Jährigen zurückholen.
Wenn sich Sami A. etwas habe zuschulden kommen lassen, werde das vor einem tunesischen Gericht geklärt und nicht in Deutschland, sagte dagegen Sliti. Bis heute jedoch sei kein offizielles Ersuchen von deutscher Seite eingegangen, Sami A. auszuliefern. Abgesehen davon gebe es derzeit „in rechtlicher wie in praktischer Hinsicht“keine Möglichkeit für Sami A., auf eigene Faust nach Deutschland zurückzureisen. Gegen ihn laufe ein Ermittlungsverfahren, sein Reisepass sei abgelaufen und von den Behörden konfisziert worden. (geh)