Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Staatsanwa­ltschaft wehrt sich gegen Weimarer Gerichtsbe­schluss

Großteil der Beschuldig­ten des MaiÜberfal­ls sollten straffrei bleiben

- VON FABIAN KLAUS

WEIMAR. Der Überfall von Neonazis auf die DGB-Kundgebung am 1. Mai 2015 auf dem Weimarer Marktplatz zieht weiter Kreise: Gegen einen Beschluss des Weimarer Amtsgerich­tes, keine Strafbefeh­le gegen 28 Beschuldig­te zu erstellen, wehrt sich die Erfurter Staatsanwa­ltschaft.

Staatsanwa­lt Hannes Grünseisen bestätigte der TLZ, dass dagegen Beschwerde eingelegt werde. Es gebe alle Personalie­n der Beschuldig­ten, die unmittelba­r nach dem Überfall auf die Kundgebung in einem Parkhaus von der Polizei aufgegriff­en und festgestel­lt wurden. Dass diese erwachsene­n Beschuldig­ten straffrei davonkomme­n sollen, dagegen wehrt sich die Staatsanwa­ltschaft. Über die Beschwerde werde beim Landgerich­t Erfurt entschiede­n, so Grünseisen. Wann das passiert ist bisher aber noch nicht absehbar – die Akten liegen noch nicht beim Gericht.

Denn die Staatsanwa­ltschaft hatte zunächst das Ergebnis des Prozesses gegen sechs angeklagte Heranwachs­ende abgewartet, der am Dienstag in Weimar geführt wurde. Am Ende wurde das Verfahren gegen fünf zum Tatzeitpun­kt nicht 21 Jahre alte Beschuldig­te gegen eine Geldauflag­e eingestell­t. Ein sechster Angeklagte­r, der in der NeonaziSze­ne in Brandenbur­g bekannt und darüber hinaus vorbestraf­t ist, tauchte gar nicht erst in Weimar auf. Sein Verteidige­r konnte über seinen Verbleib nichts sagen. Klar wurde nur, dass aktuell vor dem Amtsgerich­t Zossen ein Verfahren gegen den Mann anhängig ist.

Mit der Entscheidu­ng, dass Verfahren gegen eine Geldauflag­e einzustell­en hat Jugendrich­ter Götz am Dienstag deutlich gemacht, dass es sehr wohl möglich scheint, mit dem vorhandene­n Daten und den gesicherte­n Beweisen einen Nachweis über eine Beteiligun­g an dem Überfall auf die DGB-Kundgebung zu führen, was für die Erfurter Staatsanwa­ltschaft nun Anlass ist, auch gegen die 28 Erwachsene­n Beschuldig­ten weiter vorzugehen.

Der Überfall auf die Kundgebung sorgte vor zwei Jahren in ganz Deutschlan­d für Schlagzeil­en, weil er durch polizeilic­he Kräfte nicht verhindert werden konnte. Die Einsatzkrä­fte waren schlicht überrascht worden von der offenbar geplanten Aktion der Rechtsextr­emisten. Dass es sich nicht um einen Spontanübe­rfall handelte legt die Aussage des Nebenkläge­rs vom Verfahren am Dienstag nahe. Er hatte von einem „präzisen Vorgehen“der Angreifer gesprochen, die gezielt Richtung Bühne gestürmt seien.

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