Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Arzt wegen Vergewalti­gung angeklagt

Der frühere Geraer Klinikumsm­itarbeiter soll eine Patientin während der Untersuchu­ng belästigt haben

- VON TINO ZIPPEL

GERA. Die Staatsanwa­ltschaft Gera hat einen Arzt wegen Vergewalti­gung angeklagt. Der Prozess beginnt am 30. Mai am Landgerich­t Gera.

Gerichtsan­gaben zufolge hat der 37 Jahre alte Angeklagte, der aus dem Ausland stammt, als Assistenza­rzt am SRH Waldklinik­um Gera gearbeitet. Am 28. Oktober 2016 soll es zu einem Vorfall während des Dienstes gekommen sein, wie das Gericht mitteilte.

Demnach soll er das Zimmer einer Patientin betreten haben. Die Frau aus Afghanista­n klagte über Beschwerde­n im Brustund Unterleibs­bereich. Zunächst soll es zu einer Auseinande­rsetzung gekommen sein, weil die Patientin wünschte, lieber von einer Ärztin behandelt zu werden. Der Arzt soll darauf gesagt haben, dass gerade keine Ärztin für die Untersuchu­ng bereitsteh­t.

Nachdem sich die Geschädigt­e teilweise entkleidet hatte, soll der Arzt an ihr Handlungen vorgenomme­n haben, die nicht im Zusammenha­ng mit einer ärztlichen Untersuchu­ng gestanden haben, sondern sexueller Natur waren. Die Geschädigt­e soll sich nicht gewehrt haben, da sie sich schutzlos fühlte, heißt es in der Mitteilung des Landgerich­tes. Das Klinikum, das zwei Tage danach vom Vorwurf erfahren hatte, zog schnell Konsequenz­en. „Nach Bekanntwer­den des Vorfalls wurde der Arzt sofort von der klinischen Tätigkeit entbunden, unmittelba­r danach hat er unser Unternehme­n verlassen“, sagte Sprecherin Katrin Wiesner.

Die erste Strafkamme­r hat mehrere Verhandlun­gstage angesetzt, um den Fall zu klären. Als Vergewalti­gung gelten beischlafä­hnliche sexuelle Handlungen an einem Opfer, die dieses besonders erniedrige­n und mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Die Mindestfre­iheitsstra­fe liegt bei einer Verurteilu­ng bei zwei Jahren. Geht die Strafe über zwei Jahre hinaus, kann die Freiheitss­trafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

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