Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Arzt wegen Vergewaltigung angeklagt
Der frühere Geraer Klinikumsmitarbeiter soll eine Patientin während der Untersuchung belästigt haben
GERA. Die Staatsanwaltschaft Gera hat einen Arzt wegen Vergewaltigung angeklagt. Der Prozess beginnt am 30. Mai am Landgericht Gera.
Gerichtsangaben zufolge hat der 37 Jahre alte Angeklagte, der aus dem Ausland stammt, als Assistenzarzt am SRH Waldklinikum Gera gearbeitet. Am 28. Oktober 2016 soll es zu einem Vorfall während des Dienstes gekommen sein, wie das Gericht mitteilte.
Demnach soll er das Zimmer einer Patientin betreten haben. Die Frau aus Afghanistan klagte über Beschwerden im Brustund Unterleibsbereich. Zunächst soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, weil die Patientin wünschte, lieber von einer Ärztin behandelt zu werden. Der Arzt soll darauf gesagt haben, dass gerade keine Ärztin für die Untersuchung bereitsteht.
Nachdem sich die Geschädigte teilweise entkleidet hatte, soll der Arzt an ihr Handlungen vorgenommen haben, die nicht im Zusammenhang mit einer ärztlichen Untersuchung gestanden haben, sondern sexueller Natur waren. Die Geschädigte soll sich nicht gewehrt haben, da sie sich schutzlos fühlte, heißt es in der Mitteilung des Landgerichtes. Das Klinikum, das zwei Tage danach vom Vorwurf erfahren hatte, zog schnell Konsequenzen. „Nach Bekanntwerden des Vorfalls wurde der Arzt sofort von der klinischen Tätigkeit entbunden, unmittelbar danach hat er unser Unternehmen verlassen“, sagte Sprecherin Katrin Wiesner.
Die erste Strafkammer hat mehrere Verhandlungstage angesetzt, um den Fall zu klären. Als Vergewaltigung gelten beischlafähnliche sexuelle Handlungen an einem Opfer, die dieses besonders erniedrigen und mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Die Mindestfreiheitsstrafe liegt bei einer Verurteilung bei zwei Jahren. Geht die Strafe über zwei Jahre hinaus, kann die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.