Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Randstreifen zum Schutz der Gewässer
Wassergesetz liegt im Entwurf vor
ERFURT. Auch in der Neufassung des umstrittenen Wassergesetzes hält die Thüringer Regierung an einem Schutzstreifen entlang von Gewässerufern fest. Grundsätzlich umfasse dieser zehn Meter vom Ufer, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne). Bauern könnten die gesamte Fläche nutzen, wenn sie auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verzichteten. Begrünen die Landwirte die ersten fünf Metern statt sie zu beackern, können sie die restlichen fünf Meter uneingeschränkt nutzen. Dies sei ein guter Kompromiss: Der Umweltschutzverband BUND habe sich 15, Landwirte 5 Meter gewünscht. Halten sich Bauern nicht daran, können Fördermittel gekürzt werden.
Eine große Hürde für das Gesetz fällt mit der Unterzeichnung eines Wasserpakts zwischen dem Gemeinde- und Städtebund und der Ministerin. Durch die Vereinbarung soll die Anschlussquote privater Haushalte an die zentrale Abwasserentsorgung erhöht werden. Bei einer Quote von 80 Prozent bildet Thüringen aktuell das Schlusslicht. Bundesweit liege die Quote bei durchschnittlich 96 Prozent, hieß es. Betroffen seien vor allem Haushalte in ländlichen Gebieten, die noch auf veraltete Ddr-technik setzen. Künftig sollen alle Orte mit mehr als 200 Einwohnern ihr Abwasser über Zweckverbände entsorgen. Das Vorhaben wird in den kommenden zwei Jahren mit 30 Millionen Euro gefördert.
Zudem schafft das Gesetz 20 neue Gewässer-unterhaltungsverbände, die zur Hochwasservorsorge für die Gewässerpflege zuständig sind. Grundstücksbesitzer, darunter Waldbesitzer, müssten keine zusätzlichen Beiträge zahlen, so Siegesmund.
Das Wassergesetz erteilt auch der Gasfördermethode Fracking eine klare Absage. (dpa)