Vor Preiserhöhung Gaszähler ablesen
Gera/erfurt. Vom 1. Oktober an soll eine Gasumlage gelten, um Gas-importeure zu unterstützen, denen bei der Beschaffung von Gas hohe Kosten entstehen. Ein Leser aus Gera will wissen: Wie wird die Umlage erhoben, wenn der Gaszähler nur einmal im Jahr abgelesen wird?
Dazu Energiereferentin Ramona Ballod von der Verbraucherzentrale Thüringen: Die Gasumlage berechnet sich aus den vertraglichen Pflichten der Importeure gegenüber den Empfängern des Gases, also zum Beispiel den Stadtwerken. Das heißt: Die Höhe der Umlage hat erst einmal nichts mit Ihrem Verbrauch zu tun, sondern mit vereinbarten Verträgen. Ihr Gasversorger darf die Umlage aber an Sie weiterreichen – und zwar pro tatsächlich verbrauchter Kilowattstunde. Wenn Sie von Ihrem Versorger die Ankündigung der Gasumlage mit dem Startdatum erhalten haben, lesen Sie zum angekündigten Datum den Zähler ab und melden ihn Ihrem Versorger. Die Gasumlage wird Ihnen erst mit der nächsten
Ende September sollte der Gaszähler abgelesen werden.
Jahresabrechnung anhand Ihres tatsächlichen Verbrauchs berechnet, unabhängig von der Höhe der gezahlten Abschläge. Theoretisch hieße das also: Wenn Sie Ihre Gasheizung abstellen und ab dem 1. Oktober kein Gas mehr verbrauchen, zahlen Sie auch keine Gasumlage. In diesem Fall würde Ihr Versorger auf den Mehrkosten sitzen bleiben, weil er zu viel Gas eingekauft hat. Gut zu wissen: Wenn Ihr Versorger die Abschläge wegen der Gasumlage erhöhen will, müssen Sie das nicht in jedem Fall hinnehmen. Sie können der Erhöhung mit einer nachvollziehbaren Begründung – zum Beispiel: Sie haben die Heizung umgestellt, Ihr Haus wurde gedämmt – widersprechen. gö